Der (ausser-)gewöhnliche Todesfall auf der Notfallstation
Strafrechtliche und strafprozessuale Streifzüge aus Sicht der Pflege
Ein Todesfall gilt als «aussergewöhnlich», wenn dessen Ursache zumindest möglicherweise (auch) auf exogene, schädigende Faktoren zurückzuführen ist. Kantonale Gesundheitserlasse statuieren für solche Todesfälle Meldepflichten, denen strafverfahrensrechtliche Abklärungen folgen. Für beteiligte Pflegefachkräfte sind Vorfälle dieser Art herausfordernd und können, wenn sich eine Strafuntersuchung gegen sie richtet, existenzbedrohend werden. Der Beitrag soll strafrechtliche und strafprozessuale Fragen zu aussergewöhnlichen Todesfällen auf Notfallstationen aus Sicht der Pflege beleuchten und Empfehlungen abgeben zum Umgang mit Strafbarkeitsrisiken.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Rechtliche Einordnung des «(ausser-)gewöhnlichen Todesfalls»
- III. Kantonale agT-Mitteilungspflichten
- A. Übersicht zur Rechtslage in den Kantonen
- B. Verhältnis zur Schweigepflicht von Pflegefachkräften
- C. Praktische Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf
- IV. Pflegefachkräfte im Visier der Strafverfolgung
- A. Widerhandlungen im pflegerischen Berufsalltag
- 1. Pflegefehler
- 2. Meldepflichtverletzungen und unwahre Angaben in Todesbescheinigungen
- B. Widerhandlungen im Unternehmen
- C. Ausgewählte strafprozessuale Fragen
- 1. Meldepflicht vs. Selbstbelastungsfreiheit
- 2. Informelle Befragungen und Spontanäusserungen auf der Notfallstation
- 3. Rechtliche Begleitung beschuldigter Pflegefachkräfte
- V. Die Rechtsstellung der Angehörigen
- A. Auskunftsrecht gegenüber dem Pflegepersonal
- B. Mitwirkung im Strafverfahren
- C. Beschnitten in ihrem «Recht auf Abschied»?
- VI. Schlussfolgerungen / Empfehlungen
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