Statutenwidrige Anweisungen liechtensteinischer Stiftungen im Verkehr mit Schweizer Banken
Gedanken zur Tragweite von FL OGH 08 CG.2018.269 vom 4. Februar 2022
Liechtensteinische Stiftungen unterhalten häufig Konten bei Schweizer Banken, welche Zahlungsaufträge von Stiftungsorganen grundsätzlich ausführen müssen. Die Autoren besprechen die hierbei anzuwendende Sorgfalt der Banken und den Gutglaubensschutz unter dem Aspekt von statutenwidrigen Anweisungen. Im Kontext der grenzüberschreitenden Bankbeziehungen behandeln sie die zentrale Frage des anwendbaren Rechts. Dabei befassen sie sich zudem mit einem jüngeren Entscheid des Fürstlichen Obersten Gerichtshofs (OGH). Die Autoren gelangen zum Ergebnis, dass im Verkehr mit liechtensteinischen Stiftungen ein dem Schweizer Recht mindestens gleichwertiger Verkehrsschutz gilt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangsfall
- II. Rechtsbeziehung Schweizer Bank – liechtensteinische Stiftung
- 1. Giro- und Anweisungsverhältnis
- 2. AGB und Verwendung von Formularen
- 3. Wirksame Anweisung bei umstrittener Verfügungsberechtigung?
- a. Doppelzahlungsrisiko der Bank bei Unwirksamkeit der Anweisung
- b. Berechtigtes Vertrauen der Bank in die Unterschriftenvollmacht
- III. Legitimationsprüfung bei (liechtensteinischen) Stiftungen
- 1. Erkenntnisse aus dem Ausgangsfall
- 2. Doppelzahlungsrisiko bei der Zahlungsabwicklung für liechtensteinische Stiftungen
- a. Im Allgemeinen
- b. Kriterien im Verkehr mit Stiftungen
- c. Besonderheiten im internationalen Verhältnis
- d. Exkurs: Klage gegen eine Schweizer Bank in Liechtenstein
- IV. Fazit
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