Neues Stiftungsrecht: Stärkung des Gläubigerschutzes (Art. 84a ZGB)?
Am 1. Januar 2023 wurde der neue Art. 84a ZGB in Kraft gesetzt. Damit hat der Gesetzgeber den mit der Revision aus 2006 begonnenen Weg der Stärkung der Rechtsstellung des Gläubigers weiter ausgebaut. Das neue Recht verweist auf die Bestimmungen des Aktienrechts gemäss Art. 725 und 725b OR und enthält eine differenzierte Vorgehensweise und entsprechende Pflichten des Stiftungsrates im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. Mit den neuen Regeln soll die Aufsichtsbehörde früher und prospektiv und nicht erst im Rahmen der Jahresberichterstattung reagieren können. Dieser Beitrag stellt die Neuerungen vor und befasst sich mit den Folgen des neuen Rechts.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Gläubigerschutz
- 2. Drohende Zahlungsunfähigkeit
- 3. Überschuldung
- 4. Würdigung
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