Kraftwerkbetreiber Eglisau erhalten teilweise Wasserzins-Reduktion
BVGer – Die Kraftwerk Eglisau-Glattfelden AG muss für die Jahre 2008 bis 2011 weniger Wasserzins an den Bund abliefern. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Reduktion gilt nur für die unvorgesehenen Produktionsausfälle während der Erneuerung und Erweiterung der Anlage. (Urteil A-3037/2022)
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