Jusletter

Der datenschutzrechtliche Umgang mit Belegen des Handelsregisters

  • Autor/Autorin: Philip Glass
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • DOI: 10.38023/5e9af52c-5c73-449e-be4f-4e0b28095ec2
  • Zitiervorschlag: Philip Glass, Der datenschutzrechtliche Umgang mit Belegen des Handelsregisters, in: Jusletter 18. September 2023
Die Belege des Handelsregisters dienen dazu, die registerrelevanten Tatsachen in Bezug auf die eingetragenen Rechtseinheiten nachzuweisen, um so Rechtssicherheit und Transparenz im Rechtsverkehr zu fördern. Soweit diese Tatsachen sich auf Personen beziehen, etwa die Zusammensetzung eines Organs, enthalten die entsprechenden Belege Personendaten. Der Beitrag stellt kurz das Regelungsumfeld der Registerbelege dar und geht den Fragen nach, welche Daten als Beleg im Sinne des Handelsregisterrechts gelten und wie aus Sicht des Datenschutzrechts mit solchen Daten umzugehen ist. Hierbei wird auch das Zusammenspiel von Datenschutz- und Handelsregisterrecht beleuchtet.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Der Begriff des Handelsregisters
  • 1.1. Das Handelsregister als Verbund staatlich geführter Datenbanken
  • 1.1.1. Der Teilbegriff der staatlichen Führung
  • 1.1.2. Der Teilbegriff des Verbunds
  • 1.1.3. Der Teilbegriff der Datenbanken
  • 2. Die datenschutzrechtliche Kompetenzordnung im Handelsregisterrecht
  • 2.1. Die Aufteilung der datenschutzrechtlichen Regelungskompetenz
  • 2.1.1. Organisationskompetenz und Sachgesetzkompetenz
  • 2.2. Die gesetzliche Ausnahme der öffentlichen Register des Privatrechtsverkehrs
  • 2.3. Präzisierung der Ausnahme der öffentlichen Register am Beispiel des Handelsregisters
  • 2.3.1. Formelles und materielles Datenschutzrecht
  • 2.3.2. Anwendbarkeit der datenschutzrechtlichen Verfassungsgrundsätze
  • 2.3.3. Anwendbarkeit der kantonalen Datenschutzgesetze
  • 2.3.4. Zusammenfassend
  • 3. Der Begriff des Belegs im Handelsregisterrecht
  • 3.1. Die formalen und inhaltlichen Begriffselemente des Bundesrechts
  • 3.2. Ergänzende, negative Begriffselemente des Datenschutzrechts
  • 4. Die datenschutzrechtlichen Pflichten in Bezug auf Belege
  • 4.1. Die Plichten der einreichenden Rechtseinheit
  • 4.2. Die Pflichten der Handelsregisterämter
  • 4.2.1. Prüfungspflicht gemäss Art. 937 OR
  • 4.2.2. Datenschutzrechtliche Aspekte der Prüfung nach Art. 937 OR
  • 4.2.2.1. Datenschutzrechtliche Prüfung und Strategie
  • 4.2.2.2. Prüfung der eingehenden Belege und Speicherung
  • 4.2.2.3. Publikation von Belegen
  • 4.2.2.4. Löschungsrechte
  • 4.3. Einwilligung in die Veröffentlichung als Rechtfertigung?
  • 4.3.1. Annahme einer konkludenten Einwilligung durch das Verwaltungsgericht Zürich
  • 4.3.2. Verfassungsrechtliche Fragen
  • 4.3.3. Problem der konkludenten Einwilligung im Namen von Dritten
  • 4.3.4. Zusammenfassend
  • 5. Schlussbemerkungen

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