Beitrag zu Hass im Abstimmungskampf zum Covid-Gesetz: Meinungsvielfalt verletzt
BGer – Radio Télévision Suisse (RTS) hat mit einem Beitrag zu Hass im Abstimmungskampf zum Covid-Gesetz das Gebot der Meinungsvielfalt verletzt. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gegen einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ab. (Urteil 2C_859/2022)
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