Die Untersuchung von Datenschutzverstössen durch den EDÖB
Zentrale Pfeiler eines wirksamen Gesetzes bilden die umfassende Überwachung seiner Einhaltung sowie seine griffige Durchsetzung. Hierfür erforderlich ist eine starke Aufsichtsbehörde, die über umfassende Aufsichts- und Eingriffsbefugnisse sowie entsprechende Instrumente und Verfahren verfügt. Die Autoren stellen die Untersuchungsbefugnisse des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten bei mutmasslichen Verstössen gegen Datenschutzvorschriften nach dem revidierten Datenschutzgesetz vor, welches seit dem 1. September 2023 in Kraft ist und erhöhte Anforderungen an die Bearbeitung von Personendaten stellt. Sie beleuchten dabei die Vorabklärung und Eröffnung einer Untersuchung, das Untersuchungsverfahren, das Rechtsmittelverfahren und weitere verfahrensrechtliche Aspekte.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1. Hintergründe der Neuordnung des Untersuchungs- und Durchsetzungsregimes bei Datenschutzverletzungen
- 1.2. Überblick über den Verfahrensablauf und die Beteiligten
- 1.2.1. Verfahrensablauf
- 1.2.2. Verfahrensbeteiligte
- 2. Vorabklärung und Eröffnung einer Untersuchung
- 2.1. Anstoss von Amtes wegen oder durch Anzeige
- 2.2. Erfordernis der «genügenden» Anzeichen einer Datenschutzverletzung
- 2.3. Mitwirkung
- 2.4. Abschluss der Vorabklärung
- 3. Untersuchungsverfahren
- 3.1. Dreistufige Informationsbeschaffung durch den EDÖB
- 3.1.1. Formlose Informationsbeschaffung beim Untersuchungsbetroffenen
- 3.1.2. Anordnung von Untersuchungsmassnahmen
- 3.1.2.1. Persönliche und inhaltlich-gegenständliche Reichweite
- 3.1.2.2. Form der Anordnung
- 3.1.3. Vollzug der Untersuchungsmassnahmen
- 3.2. Grenzen der Informationsbeschaffung
- 3.3. Abschluss des Untersuchungsverfahrens
- 3.3.1. Überblick
- 3.3.2. Anordnung von Verwaltungsmassnahmen im Besonderen
- 4. Rechtsmittelverfahren
- 5. Weitere verfahrensrechtliche Aspekte
- 5.1. Vorsorgliche Massnahmen
- 5.2. Gebühren
- 6. Fazit
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