Nutzung von Zivilschutzanlagen bei Notlagen im Asylbereich weiterhin möglich
Wenn bei einer hohen Anzahl Asylgesuche zusätzliche Kapazitäten für eine temporäre Unterbringung nötig sind, können der Bund und die Kantone weiterhin auf die Zivilschutzanlagen zurückgreifen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. September 2023 die entsprechende Verordnung bis am 31. Dezember 2025 verlängert.
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