Keine altersmässige Befristung der Leistungen für teilinvalide Rentenbeziehende
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer teilinvaliden Rentenbeziehenden gut, deren gesetzliche Leistungen von der Unfallversicherung auf das ordentliche Rentenalter eingestellt wurden. Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Kontext und teleologische Betrachtungsweise von Art. 21 Abs. 1 Buchst. c UVG sprechen überwiegend gegen eine altersmässige Befristung der Leistungen für teilinvalide Rentenbeziehende. (Urteil 8C_620/2022)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare