Keine Einstellung von Leistungen bei Teilinvaliden im Pensionsalter
BGer – Die AXA Versicherungen stellte einer teilinvaliden Frau auf den Zeitpunkt ihrer ordentlichen Pensionierung zu Unrecht Pflegeleistungen für eine Physiotherapie ein. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Auslegung der entsprechenden Gesetzesbestimmung hat keine altersmässige Befristung dieser Leistung bei Teilinvalidität ergeben. (Urteil 8C_620/2022)
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