Bundesgericht hebt Freispruch nach Raserfahrt auf
BGer – Die Thurgauer Justiz muss sich nochmals mit einer Raserfahrt befassen. Das Bundesgericht hat den Freispruch zweier Männer aufgehoben, die auf 198 Kilometer pro Stunde (km/h) beschleunigt hatten. Es hiess damit eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gut. (Urteil 6B_68/2023)
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