Bundesgericht rügt Basler Justiz wegen verweigerter Haftüberprüfung
BGer – Die Basler Justiz hat einem Marokkaner die gerichtliche Überprüfung der gegen ihn angeordneten Dublin-Haft verweigert. Damit hat sie eine zentrale prozessuale Garantie in gravierender Weise missachtet. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. (Urteil 2C_457/2023)
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