Jusletter

Die Reichweite der Verjährungsunterbrechung – ein übersehenes Problem?

Versuch einer Einordnung von BGE 148 III 401 und BGE 149 III 54

  • Autor/Autorin: Dominik Bopp
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
  • DOI: 10.38023/8d055710-dd26-4cfb-b3d3-c8ec225eea4b
  • Zitiervorschlag: Dominik Bopp, Die Reichweite der Verjährungsunterbrechung – ein übersehenes Problem?, in: Jusletter 13. November 2023
In BGE 148 III 401 entschied das Bundesgericht, dass die Konstituierung als Zivilkläger die Verjährung konkurrierender vertraglicher Ansprüche aus der Straftat nicht unterbreche, weil diese nicht Gegenstand der Adhäsionsklage seien. In BGE 149 III 54 erkannte es dagegen einem auf Schweizer Franken lautenden Schlichtungsgesuch verjährungsunterbrechende Wirkung für eine Schadenersatzforderung in fremder Währung zu, obwohl diese vom Streitgegenstand des Schlichtungsbegehrens nicht erfasst war. Der Beitrag versucht, die beiden Entscheide einzuordnen, insbesondere mit Blick auf das Verhältnis zwischen der Reichweite der Unterbrechung und dem Streitgegenstand.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Allgemeines zur Reichweite der Verjährungsunterbrechung nach Art. 135 Ziff. 2 OR
  • 2.1. Grundsatz
  • 2.2. Orientierung am Streitgegenstand
  • 2.3. Ausweitung auf alternative Ansprüche
  • 3. BGE 148 III 401 – Verjährungsunterbrechung durch Adhäsionsklage
  • 3.1. Sachverhalt
  • 3.2. Erwägungen des Bundesgerichts
  • 3.2.1. Anspruchskonkurrenz
  • 3.2.2. Gegenstand der Adhäsionsklage
  • 3.2.3. Unterbrechungswirkung
  • 3.3. Bemerkungen
  • 3.3.1. Ausgangslage
  • 3.3.2. Spaltung des Streitgegenstands
  • 3.3.3. Keine Ausweitung der Unterbrechungswirkung
  • 3.3.4. Anschlussfragen
  • 4. BGE 149 III 54 – Verjährungsunterbrechung durch Schlichtungsgesuch in «falscher» Währung
  • 4.1. Sachverhalt
  • 4.2. Erwägungen des Bundesgerichts
  • 4.2.1. Bindung des Gerichts an die beantragte Währung
  • 4.2.2. Unterbrechungswirkung eines Schlichtungsgesuches in falscher Währung
  • 4.3. Bemerkungen
  • 4.3.1. Ausgangslage
  • 4.3.2. Ausweitung der Unterbrechungswirkung
  • 4.3.3. Anschlussfragen
  • 5. Schlussfolgerungen

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