Wissenschaftliche Beiträge DOI: 10.38023/cb27ec61-261a-4e13-87ef-154ee84202aa

Nacherfüllungsansprüche und Updates bei digitalen Kaufsachen unter dem CISG

Loïc Stucki
Loïc Stucki
Rechtsgebiete:

Kaufrecht, Informatik und Recht, Handelsrecht

Zitiervorschlag: Loïc Stucki, Nacherfüllungsansprüche und Updates bei digitalen Kaufsachen unter dem CISG, in: Jusletter 20. November 2023

Im grenzüberschreitenden Handel mit digitalen Gütern kann das CISG relevant sein, wobei sich insbesondere die Frage nach Nacherfüllungsansprüchen stellen kann. Dieser Artikel bespricht die bislang für digitale Güter ungeklärte Differenzierung zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung unter dem CISG sowie die diesbezüglichen Anspruchsvoraussetzungen. Weiter wird die Durchführung der Nacherfüllung thematisiert sowie die Frage, ob dem Käufer ein Anspruch auf Updates zusteht. Sodann werden einige Hinweise für die Vertragspraxis gegeben. Es zeigt sich: Obwohl das CISG den internationalen Handel mit digitalen Gütern regeln kann, sollten Parteien besonderes Augenmerk auf die vertraglichen Regelungen werfen.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Anwendbarkeit des CISG
    • 2.1. Gewöhnliche Anwendungsvoraussetzungen des CISG
    • 2.2. Digitale Güter im sachlichen Anwendungsbereich des CISG
    • 2.3. Überwiegen des Kaufelements nach Art. 3 Abs. 2 CISG
      • 2.3.1. Überlassung digitaler Güter als Hauptleistung
      • 2.3.2. Überlassung digitaler Güter als Nebenleistung
    • 2.4. Zwischenfazit
  • 3. Anwendung der Nacherfüllungsansprüche des CISG auf digitale Güter
    • 3.1. Die käuferischen Nacherfüllungsansprüche des CISG
    • 3.2. Anwendung der Nacherfüllungsansprüche auf digitale Güter
      • 3.2.1. Differenzierung zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung
      • 3.2.2. Die Nachbesserung (Art. 46 Abs. 3 CISG)
      • 3.2.3. Die Ersatzlieferung (Art. 46 Abs. 2 CISG)
      • 3.2.4. Die allgemeine Nacherfüllung digitaler Güter (Art. 46 Abs. 1 CISG)
    • 3.3. Durchsetzung der Nacherfüllung
    • 3.4. Update-Pflicht der Verkäuferin
  • 4. Hinweise zur Vertragsgestaltung im internationalen Handel mit digitalen Gütern
  • 5. Fazit
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