Jusletter

Art. 329 Abs. 2 und 333 StPO im Lichte des Rechts auf ein Gericht gemäss Art. 6 EMRK

  • Autoren/Autorinnen: Kenad Melunović Marini / Marcel Alexander Niggli
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Strafrecht, EMRK
  • DOI: 10.38023/3b5b768d-063c-4bee-a5f9-6115261c0fc7
  • Zitiervorschlag: Kenad Melunović Marini / Marcel Alexander Niggli, Art. 329 Abs. 2 und 333 StPO im Lichte des Rechts auf ein Gericht gemäss Art. 6 EMRK, in: Jusletter 27. November 2023
Der Beitrag geht der Frage nach, ob und inwiefern die Rückweisungsmöglichkeiten gemäss Art. 329 Abs. 2 zweiter Satz und 333 Abs. 1 und 2 StPO mit dem Recht der beschuldigten Person auf die Beurteilung einer strafrechtlichen Anklage durch ein Gericht im Sinne von Art. 6 EMRK vereinbar sind. Hierzu wird die aktuelle Rechtsprechung des EGMR zum konventionsrechtlichen Gerichtsbegriff nachgezeichnet und die Struktur des Strafverfahrens nach Massgabe der Strafprozessordnung im Lichte der sich daraus ergebenden Erfordernisse gewürdigt. Zum Schluss werden prozessuale Überlegungen angestellt und ein Postulat für die Aufhebung der Bestimmungen formuliert.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Der archimedische Punkt: Das Recht auf ein Gericht im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK
  • 2. Der Gerichtsbegriff von Art. 6 EMRK
  • 3. Die Rechtsprechung des EGMR zum (notwendigen) Merkmal der «Unparteilichkeit» im Besonderen
  • 3.1. Die allgemeine Unterscheidung von «Unparteilichkeit» im subjektiven (personalen) und «Unparteilichkeit» im objektiven (hierarchischen, organisatorischen und funktionalen) Sinne
  • 3.2. Die Rechtsprechung des EGMR zur funktionalen «Unparteilichkeit» im Rahmen eines Strafverfahrens im Besonderen
  • 3.3. Zwischenergebnis
  • 4. Die Grundstruktur und funktionale Ausdifferenzierung des Strafverfahrens nach Massgabe der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO)
  • 4.1. Die Fundamentalunterscheidung von «Strafverfolgungsbehörde» und «Beurteilung»
  • 4.2. Das Strafverfahren als «Anklageprozess» und die Staatsanwaltschaft als «Anklagebehörde»
  • 4.3. Die Tätigkeit (Funktion) der Anklageerhebung
  • 4.4. Die Rückweisungsmöglichkeiten nach Massgabe von Art. 329 Abs. 2 zweiter Satz sowie Art. 333 Abs. 1, 2 und 4 StPO, je in Verbindung mit Art. 349 und 379 StPO
  • 5. Inbezugsetzung
  • 6. Resümee
  • 7. Postulat de lege ferenda
  • 8. Prozessuale Fragen

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