Jusletter

Die Kognition des Grundbuchamtes

  • Autoren/Autorinnen: Stephan Stucki / Rita Bigler
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch
  • DOI: 10.38023/36fbfdcc-1883-45d3-85ef-01e9d5f3a521
  • Zitiervorschlag: Stephan Stucki / Rita Bigler, Die Kognition des Grundbuchamtes, in: Jusletter 4. Dezember 2023
Was passiert, nachdem Urkunds- oder andere anmeldungsberechtigte Personen ein Geschäft beim Grundbuchamt abgegeben haben? Unter welchem Blickwinkel wird das Geschäft vom Grundbuchamt geprüft? Wann und mit welchen Gründen darf das Grundbuchamt die Eintragung eines Geschäftes verweigern? Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über diese Problemstellungen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Vorwort
  • 2. Die Kognition im grundbuchlichen Verfahren
  • 2.1. Der Begriff der Kognition
  • 2.2. Wirkungen der Einschreibung im Grundbuch
  • 2.3. Umfang der Kognition des Grundbuchamtes
  • 2.3.1. Grundlagen
  • 2.3.2. Prüfung aufgrund der eingereichten Akten
  • 2.3.3. Kenntnisse des Grundbuchamtes ausserhalb der Akten des Anmelders
  • 2.3.4. Überprüfbarkeit des Entscheids des Grundbuchamtes
  • 2.3.5. Fazit
  • 2.4. Die Kognition im Einzelnen
  • 2.4.1. Verfahrensfragen
  • 2.4.2. Der Rechtsgrund, insb. dessen Form
  • 2.4.3. Verfügungsrecht
  • 2.4.3.1. Die Wirkungen der Grundbuchanmeldung
  • 2.4.3.2. Das Verfügungsrecht im Geltungsbereich des absoluten Eintragungsprinzips bei Begründung und inhaltlicher Ausdehnung eines Rechts (neubegründende Änderung), Art. 963 Abs. 1 ZGB in Verbindung mit Art. 965 Abs. 2 ZGB
  • 2.4.3.3. Das Verfügungsrecht im Geltungsbereich von Löschungen und teillöschenden Änderungen (Art. 964 ZGB in Verbindung mit Art. 965 Abs. 2 ZGB)
  • 2.4.3.4. Das Verfügungsrecht im Geltungsbereich des relativen Eintragungsprinzips (Art. 963 Abs. 2 ZGB in Verbindung mit Art. 965 Abs. 2 ZGB)
  • 2.4.4. Gesetzmässigkeit, insb. die sachenrechtliche Zulässigkeit
  • 3. Zeitpunkt der Eintragungsfähigkeit
  • 4. Anstelle eines Schlusswortes

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