Jusletter

Geheim-Akten wegen Risikoerklärung ein Tabu für VBS-Angestellten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Strafrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Geheim-Akten wegen Risikoerklärung ein Tabu für VBS-Angestellten, in: Jusletter 11. Dezember 2023
BVGer – Ein VBS-Mitarbeiter hat eigenmächtig Tempo-30-Kennzeichnungen auf die Strasse gepinselt, klassifizierte Informationen versendet und durch Postings in den sozialen Medien auf sich aufmerksam gemacht. Die VBS-Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen hat ihn nun als Risiko eingestuft. Zu Recht, findet das Bundesverwaltungsgericht. (Urteil A-1369/2023)

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