Geheim-Akten wegen Risikoerklärung ein Tabu für VBS-Angestellten
BVGer – Ein VBS-Mitarbeiter hat eigenmächtig Tempo-30-Kennzeichnungen auf die Strasse gepinselt, klassifizierte Informationen versendet und durch Postings in den sozialen Medien auf sich aufmerksam gemacht. Die VBS-Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen hat ihn nun als Risiko eingestuft. Zu Recht, findet das Bundesverwaltungsgericht. (Urteil A-1369/2023)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare