Keine strafrechtlichen Folgen nach Schlittelunfall am Schwarzsee
BGer – Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat zu Recht ein Verfahren im Zusammenhang mit einem Schlittelunfall am Schwarzsee eingestellt. Das hat das Bundesgericht entschieden. Im Winter 2020 verletzte sich eine Schlittlerin beim Zusammenstoss mit einem Holzpfosten schwer. (Urteil 7B_11/2022)
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