Suizidhilfe für gesunde Frau: Genfer Arzt hat Betäubungsmittelgesetz nicht verletzt
BGer – Ein Arzt hat mit der Abgabe von Natriumpentobarbital an eine sterbewillige urteilsfähige gesunde 86-jährige Frau nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Genfer Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch des Arztes durch das Genfer Kantonsgericht ab. Bereits 2021 hat das Bundesgericht entschieden, dass kein Verstoss gegen das Heilmittelgesetz vorliegt. (Urteil 6B_393/2023)
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