Revidierter Polizeivertrag zwischen der Schweiz und Deutschland
Die grenzüberschreitende Kriminalität ist heute eine Realität und sie nimmt laufend zu. Deshalb ist die bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Schweiz essentiell. Deutschland und die Schweiz haben den Polizeivertrag von 2002 gemeinsam überarbeitet und an die Herausforderungen der heutigen Zeit angepasst. Der revidierte Polizeivertrag ist am 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Der Vertrag vereinfacht beispielsweise grenzüberschreitende Observationen und verdeckte Ermittlungen zur Bekämpfung internationaler Kriminalität, stärkt den Zeugen- und Opferschutz und legt die Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit in Krisenlagen.
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