Liebe Leser*innen

«Die Grundbuchführung ist wie Nüsse essen – wenn man damit anfängt, kann man nicht mehr aufhören», schreibt Roland Pfäffli in seinem Beitrag zu ausgewählten Fragen des Sachenrechts. In diesem Sinn vervollständigen wir mit dieser Jusletter-Ausgabe die digitale Publikation der im letzten Herbst bei Weblaw erschienenen und von Adrian Mühlematter, Evelyne Seppey, Philipp Adam und Andrea Gautschi herausgegebenen Festschrift zum 75. Geburtstag der Konferenz der Schweizerischen Grundbuchführung (KSG)

Ein erster Teil der Beiträge wurde in Jusletter vom 4. Dezember 2023 veröffentlicht, der zweite Teil in Jusletter vom 26. Februar 2024. Es folgen nun in dieser Ausgabe die Beiträge von Ruth Arnet, Sonia Yañez, Michel Mooser, Roland Pfäffli, Denis Tappy, Fabrizio Andrea Liechti, Christoph Merk, Andreas Wasserfallen, François Bianchi und Roger Schober.

Der gesamte Tagungsband ist selbstverständlich auch als gedrucktes Buch erhältlich.

Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!

Editions Weblaw

Wissenschaftliche Beiträge
Ruth Arnet
Ruth Arnet
Sonia Yañez
Sonia Yañez
Abstract

Der Beitrag befasst sich mit drei praxisrelevanten Rechtsinstituten: den Verfügungsbeschränkungen nach Art. 960 ZGB, den bundesrechtlichen Verfügungsbeschränkungen (Art. 55 GBV) und den Grundbuchsperren (Art. 56 GBV). Er beleuchtet diese Instrumente aus materiell-rechtlicher und grundbuchrechtlicher Sicht, um einen Vergleich und eine Abgrenzung zu ermöglichen.

Michel Mooser
Michel Mooser
Abstract

Das Zivilgesetzbuch verwendet den Begriff der Grundbuchsperre nicht. Die neue Grundbuchverordnung widmet ihm ihren Art. 56. Andere Bestimmungen gestalten die Möglichkeit einer Grundbuchsperre aus. Der vorliegende Beitrag bietet die Gelegenheit, diesen Begriff in Erinnerung zu rufen, sowie dessen Erscheinungsformen und Auswirkungen aufzuzählen. (xf)

Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Der nachfolgende Beitrag hat kein eigenständiges Thema zum Gegenstand. Es werden verschiedene sich oft stellende Fragen zum Sachenrecht aufgezeigt und beantwortet.

Denis Tappy
Denis Tappy
Abstract

Bis 1912 regelte jeder Kanton die Publizität des Grundbuchs auf seinem Gebiet nach eigenem Ermessen. Einige, darunter seit 1882 der Kanton Waadt, hatten Regeln, die denen des späteren Schweizer Zivilgesetzbuches nahe kamen. Andere, insbesondere in der Westschweiz, beharrten auf einem System der nachträglichen Eintragung, das sich an den Lösungen des Code Napoléon orientierte, auch wenn diese nach und nach erweitert und verbessert wurden. Schliesslich verlangten einige kantonale, vor allem Deutschschweizer Gesetze eine gerichtliche Beglaubigung von Immobilientransaktionen. Die Existenz von Plänen mit privatrechtlicher Wirkung in verschiedenen Kantonen war im Übrigen meist das Ergebnis von Verbesserungen an ursprünglich steuerrechtlich orientierten Katastern. Der vorliegende Beitrag untersucht für jeden Westschweizer Kanton die Entwicklung dieser Regeln im Laufe des 19. Jahrhunderts. (xf)

Fabrizio Andrea Liechti
Fabrizio Andrea Liechti
Abstract

Im vorliegenden Beitrag wird die Realteilung im Erbrecht und dessen Zusammenspiel mit dem Grundbuch beleuchtet. Es wird aufgezeigt, wie eine solche Realteilung erfolgen muss, welche Probleme sich mit Grundstücken ergeben und welche Risiken die Realteilung für die Erben und auch für die Rechtsberater mit sich bringt.

Christoph Merk
Christoph Merk
Abstract

Internationale Erbfälle sind eine Besonderheit im Geschäft der Grundbuchämter. Sie gehören zu den seltenen Fällen, in denen diese sich mit ausländischem Recht auseinandersetzen müssen. Gleiches gilt auch für aussergerichtliche güterrechtliche Auseinandersetzungen. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den Fragen auseinander, welche sich diesbezüglich im Zusammenhang mit erb- und güterrechtlichen Auseinandersetzungen stellen. Behandelt werden die Bestimmung des anwendbaren Rechts, die sich daraus ergebenden Formvorschriften, denkbare Besonderheiten des ausländischen Rechts, die Prüfung durch das Grundbuchamt, die Ermittlung des ausländischen Rechts sowie die Bedeutung des Grundbucheintrages in diesen Fällen.

Abstract

Mit der Bewilligungspflicht für den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke und landwirtschaftlicher Gewerbe soll sichergestellt werden, dass der Erwerb mit den Zielsetzungen des bäuerlichen Bodenrechts im Einklang steht. Im Vordergrund steht die Bekämpfung übersetzter Preise und die Durchsetzung des Selbstbewirtschafterprinzips.

François Bianchi
François Bianchi
Abstract

Grundbuchverwalter*innen und Urkundspersonen ereilen immer wieder Zweifel, wenn es um die Frage geht, ob ein Erwerber an die erstinstanzliche Behörde verwiesen werden muss oder nicht. Mit welchen Feststellungen, Bescheinigungen oder Beweisen kann eine solche Rückverweisung vermieden werden? Sind die Anforderungen in der ganzen Schweiz einheitlich? Im Folgenden werden wir hauptsächlich die Fälle des Kaufs durch eine juristische Person, den Erwerb einer Betriebsstätte, die Situation von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz und die Finanzierung eines Kaufs untersuchen. In diesen Bereichen gibt es viele «Grauzonen». (xf)

Roger Schober
Roger Schober
Abstract

Der Beitrag beleuchtet einige relevante Fragen aus der Praxis des Zusammenspiels zwischen dem Grundbuchamt und dem Betreibungs- bzw. Konkursamt.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das Schwyzer Kantonsgericht muss gegen einen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung angeklagten Anwalt eine mündliche Berufungsverhandlung durchführen. Das Bundesgericht hat das nach einem schriftlichen Verfahren gefällte Urteil aufgehoben. Der Anwalt soll von der Gegenpartei seiner Mandanten Geld angenommen haben. (Urteil 7B_228/2022)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das Kantonsgericht Basel-Landschaft muss die Strafe für einen IV-Betrüger senken, weil das Strafverfahren viel zu lange dauerte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann täuschte Ärzte und Behörden über seinen Gesundheitszustand, verbrachte seine Zeit jedoch mit dem Bau eines grossen Biotops und engagierte sich in einem Musikverein. (Urteil 7B_454/2023)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat einem entlassenen Bankdirektor aus Zürich die Entschädigung gestrichen. Die Kündigung des Mannes wegen sexueller Belästigung sei rechtens gewesen. Die Bank habe keine Fehler gemacht, so das Bundesgericht. (Urteil 4A_368/2023)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BVGer – Das Umweltdepartement des Bundes hat nicht die Kompetenz, über ein so genanntes Feststellungsbegehren im Zusammenhang mit der nicht durchgeführten Vernehmlassung zur Teilrevision der Jagdverordnung zu befinden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Montag publizierten Urteil entschieden. (Urteil A-6585/2023)

Jurius
Jurius
Abstract

BVGer – Ein Bundesangestellter wurde wegen sexueller Belästigung fristlos entlassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun seine Beschwerde teilweise gutgeheissen, weil in Bezug auf die Wahrheit der Behauptungen ernsthafte Zweifel bestehen. Eine fristlose Kündigung war unter diesen Umständen nicht zulässig. (Urteil A-4782/2023)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BStGer – Die Schweizer Justiz darf der Staatsanwaltschaft München Informationen zu Bankkonten übermitteln, die im Zusammenhang mit einem alten Korruptionsskandal um den deutschen Siemens-Konzern stehen. Es geht um 54 Millionen CHF, die auf Schweizer Konten eines 2008 verurteilten früheren Siemens-Mitarbeiters lagen. (Entscheid RR.2023.8)

Medienmitteilungen
Jurius
Jurius
Abstract

Die grenzüberschreitende Kriminalität ist heute eine Realität und sie nimmt laufend zu. Deshalb ist die bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Schweiz essentiell. Deutschland und die Schweiz haben den Polizeivertrag von 2002 gemeinsam überarbeitet und an die Herausforderungen der heutigen Zeit angepasst. Der revidierte Polizeivertrag ist am 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Der Vertrag vereinfacht beispielsweise grenzüberschreitende Observationen und verdeckte Ermittlungen zur Bekämpfung internationaler Kriminalität, stärkt den Zeugen- und Opferschutz und legt die Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit in Krisenlagen.

Jurius
Jurius
Abstract

Vorläufig aufgenommene Personen können ihren Wohnsitz künftig einfacher in einen anderen Kanton verlegen, wenn sie dort arbeiten. Auch anderen ausländischen Personen wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf den 1. Juni 2024 hin in Kraft gesetzt. Zudem hat er Aussprache über das weitere Vorgehen zu den Einschränkungen für Auslandreisen von Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich geführt.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 die Totalrevision der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung (Org-VöB) verabschiedet. Sie tritt auf den 1. Juli 2024 in Kraft.

Jurius
Jurius
Abstract

An seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 hat der Bundesrat Massnahmen beschlossen, mit denen Datenabflüsse bei IT-Lieferanten zukünftig verhindert werden sollen. Dabei stützt sich der Bundesrat auf den nun vorliegenden Untersuchungsbericht zur Administrativuntersuchung. Der Bundesrat hatte im August 2023 eine externe Stelle mit der Aufarbeitung der Ereignisse rund um den Datenabfluss bei der Xplain AG mandatiert.

Jurius
Jurius
Abstract

Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) will der Bundesrat das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) anpassen: Die dreijährige generelle Wartefrist für den Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Personen soll auf zwei Jahre reduziert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bund kann sich neu an den Betriebskosten kantonaler Ausreisezentren beteiligen. Diese Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) hat das Parlament am 16. Dezember 2022 beschlossen. Die für die Umsetzung notwendigen Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 verabschiedet. Die Änderungen treten am 1. Juni 2024 in Kraft.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Mai 2024 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.