Zu langes Verfahren: Strafe für IV-Betrüger muss gesenkt werden
BGer – Das Kantonsgericht Basel-Landschaft muss die Strafe für einen IV-Betrüger senken, weil das Strafverfahren viel zu lange dauerte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann täuschte Ärzte und Behörden über seinen Gesundheitszustand, verbrachte seine Zeit jedoch mit dem Bau eines grossen Biotops und engagierte sich in einem Musikverein. (Urteil 7B_454/2023)
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