Schwyzer Gericht muss mündliche Verhandlung gegen Anwalt führen
BGer – Das Schwyzer Kantonsgericht muss gegen einen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung angeklagten Anwalt eine mündliche Berufungsverhandlung durchführen. Das Bundesgericht hat das nach einem schriftlichen Verfahren gefällte Urteil aufgehoben. Der Anwalt soll von der Gegenpartei seiner Mandanten Geld angenommen haben. (Urteil 7B_228/2022)
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