Neue Jagdverordnung: Verzicht auf Vernehmlassung nicht anfechtbar
BVGer – Das Umweltdepartement des Bundes hat nicht die Kompetenz, über ein so genanntes Feststellungsbegehren im Zusammenhang mit der nicht durchgeführten Vernehmlassung zur Teilrevision der Jagdverordnung zu befinden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Montag publizierten Urteil entschieden. (Urteil A-6585/2023)
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