Fristlose Entlassung eines Bundesbeamten nach sexueller Belästigung
BVGer – Ein Bundesangestellter wurde wegen sexueller Belästigung fristlos entlassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun seine Beschwerde teilweise gutgeheissen, weil in Bezug auf die Wahrheit der Behauptungen ernsthafte Zweifel bestehen. Eine fristlose Kündigung war unter diesen Umständen nicht zulässig. (Urteil A-4782/2023)
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