Chaotische Ordnungsliebe?
Kommentar zur zürcherischen und baselstädtischen «Anti-Chaoten-Initiative»
Der Zürcher Kantonsrat ist nach der Abstimmung vom 3. März 2024 dazu berufen, Demonstrationen und Kundgebungen unter eine allgemeine Bewilligungspflicht zu stellen und Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze auf die Verursacher zu überwälzen. Der Umsetzungsvorschlag des Regierungsrats könnte zwar u.U. – und im Unterschied zur Initiative – mit der Verfassung vereinbar sein. Er schafft jedoch Unklarheiten in Bezug auf die Regelung spontaner Demonstrationen, bedeutet einen ungerechtfertigten Eingriff in die Gemeindeautonomie und ist schlussendlich redundant. Letzteres teilt er mit einer ähnlich gelagerten Initiative im Kanton Basel-Stadt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Bewilligungspflicht von Demonstrationen und Kundgebungen
- 3. Bewilligungspraxis im Kanton Zürich
- 4. Kostentragung und Haftung im Kanton Zürich insbesondere
- 5. Zürcher «Anti-Chaoten-Initiative»
- 5.1. Analyse der Initiative
- 5.1.1. Verbot von Eil- und Spontandemonstrationen
- 5.1.2. Kostenübertragung für Polizeieinsätze und weitere Kosten
- 5.1.3. Effektives Sparpotential durch Kostenüberbindung
- 5.1.4. Haftung für Sachschäden und sonstige Aufwendungen
- 5.1.5. Hausbesetzer
- 5.2. Gegenvorschläge und Entwurf zur Umsetzung
- 6. Baselstädtische «Anti-Chaoten-Initiative»
- 7. Fazit
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