Liebe Leser*innen
Im März 2024 ist das «Italien-Albanien-Protokoll» in Kraft getreten. Dieses erlaubt es Italien, auf albanischem Hoheitsgebiet Asylanträge zu bearbeiten – insbesondere von Flüchtlingen, die auf hoher See von den italienischen Behörden aufgegriffen werden. Giulia Raimondo zeigt die rechtlichen und praktischen Auswirkungen des Protokolls auf und erläutert die Kontroversen, die seine Entstehung begleiteten.
Anschliessend widmet sich Thomas Nagel dem Gesetzesentwurf für ein Transparenzregister, dem sog. Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (E-TJPG). Er würdigt die Schaffung eines staatlich geführten Transparenzregisters kritisch und weist auf konzeptionelle Probleme und Unklarheiten im Entwurf hin. Für Interessierte findet zu diesem Thema – ergänzt um die ebenfalls geplante GwG-Revision – im Februar 2025 ein Webinar mit Thomas Nagel als Referent statt.
Mia Mengel und Vera Rottenberg befassen sich vor dem Hintergrund von Parolen wie «From the River to the Sea...» und «Intifada bis zum Sieg» mit deren Strafbarkeit nach Art. 261bis StGB (Diskriminierung und Aufruf zu Hass), Art. 259 StGB (Aufforderung zu Verbrechen und zur Gewalttätigkeit) und Art. 260ter Abs. 1 lit. b StGB (Unterstützung einer terroristischen oder kriminellen Organisation). Veranschaulicht werden diese Ausführungen am Beispiel zweier Nichtanhandnahmeverfügungen der Staatsanwaltschaft.
Abschliessend widmet sich Thomas Cottier in einem Essay den Bilateralen III und führt aus, weshalb aus seiner Perspektive lediglich die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage nötig ist, damit der Bundesrat notfalls einseitig die bereits bestehende Schutzklausel im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens anrufen kann. Er nimmt dabei auch Bezug auf den Beitrag von Daniela S. Scherer, Nora Meier und Michael Ambühl zur Konkretisierung der Schutzklausel in Art. 14(2) des Freizügigkeitsabkommens Schweiz–EU.
Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!
Editions Weblaw
Abstract
Das Kooperationsprotokoll im Bereich Migration zwischen Italien und Albanien, das 2023 unterzeichnet wurde, ermöglicht Italien, Asylanträge von Personen auf albanischem Staatsgebiet zu prüfen, die auf hoher See von italienischen Behörden abgefangen wurden. Dieses Protokoll fügt sich in einen allgemeinen Ansatz der Auslagerung der Schutzverantwortung gegenüber Flüchtlingen ein und weist dabei einzigartige rechtliche Merkmale auf, die Fragen hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit den Rechten von Migranten und Flüchtlingen aufwerfen. Dieser Beitrag zielt darauf ab, die durch dieses Protokoll aufgeworfenen Fragestellungen im Lichte des Völkerrechts und des Rechts der Europäischen Union (EU) zu untersuchen.
Abstract
Am 22. Mai 2024 wurde die Botschaft zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung publiziert. Die Vorlage umfasst die Einführung eines Gesetzes über die Transparenz juristischer Personen (E-TJPG), das die Registrierung der wirtschaftlich berechtigten Personen in einem staatlich geführten Transparenzregister vorsieht, sowie weitreichende Änderungen des Geldwäschereigesetzes (GwG). Im Folgenden wird die Vorlage des E-TJPG einer kritischen Würdigung unterzogen. Der Autor zeigt auf, dass die Schaffung des Transparenzregisters an sich in Frage zu stellen ist und dass das E-TJPG diverse konzeptionelle Fehler und Unklarheiten aufweist, die der Effektivität des Transparenzregisters abträglich sein könnten. Weiter wirft der Autor die Frage auf, ob der massive Aufwand den beschränkten Nutzen des Transparenzregisters rechtfertigt.
Abstract
Im letzten Jahr waren in der Schweiz verschiedentlich Parolen wie «Intifada bis zum Sieg» und «From the River to the Sea, Palestine will be free» zu hören und zu lesen, die offenen Israelhass ausdrücken. Dagegen eingereichte Strafanzeigen wurden nicht an die Hand genommen. Die Autorinnen setzen sich mit diesen Nichtanhandnahmeverfügungen kritisch auseinander.
Abstract
In den laufenden Verhandlungen zu den Bilateralen III steht die Forderung einer einseitigen Schutzklausel zur Begrenzung der Freizügigkeit im Zentrum der Schlussrunde. Der Beitrag legt dar, dass eine Schutzklausel bereits besteht und neu in Verbindung mit dem Streitbeilegungsverfahren notfalls auch einseitig angerufen werden kann. Solche Massnahmen müssen aber zeitlich beschränkt sein und ziehen allenfalls verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen seitens der andern Vertragspartei nach sich. Es genügt daher, wenn die Gesetzgebung eine für solche Massnahmen hinreichende gesetzliche Grundlage schafft, damit der Bundesrat notfalls zeitgerecht befristete Massnahmen treffen kann.
Abstract
Die Information über die elterliche Sorge muss für Behörden einfach zugänglich sein und soll daher künftig in den Einwohnerregistern aufgeführt werden. An seiner Sitzung vom 27. November 2024 hat der Bundesrat die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage beschlossen. Unter anderem sollen Mitteilungspflichten für Zivilstandsämter, Zivilgerichte oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden gesetzlich verankert werden.
Abstract
Der Bundesrat hat am 27. November 2024 Anpassungen an drei Verordnungen aus dem Umweltbereich genehmigt. Die Änderungen betreffen die Abfallverordnung, die Verordnung über die Bezeichnung beschwerdeberechtigter Organisationen und die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung.
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das total revidierte FINMA-Rundschreiben «Liquidität – Versicherer» (FINMA-RS 25/3). Sie passt damit ihre Praxis an die revidierte Aufsichtsverordnung an und vervollständigt ihre Aufsichtspraxis zur Liquidität bei Versicherern.
Abstract
Das Verursacherprinzip im Strahlenschutzgesetz (StSG) muss präzisiert werden. Dies vor allem, um die Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten und für Sanierungen von radiologischen Altlasten zu regeln. So sollen die Betreiber der Kernkraftwerke (KKW) per Gesetz verpflichtet werden, die Kosten für die Verteilung von Jodtabletten im Umkreis von 50 Kilometern rund um ein Kernkraftwerk zu übernehmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 die entsprechende Gesetzesvorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 beschlossen, die Klimaschutz-Verordnung zusammen mit dem Klima- und Innovationsgesetz (KlG) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Mit dem KlG werden die langfristigen Klimaziele der Schweiz rechtlich verankert. Die Klimaschutz-Verordnung präzisiert unter anderem die im KlG vorgesehenen Förderinstrumente für die Industrie und den Gebäudesektor.
Abstract
Die Anzahl der Berufsarten, die der Stellenmeldepflicht unterstellt sind, steigt im Vergleich zu den Vorjahren wieder an. Im Jahr 2025 werden 6,5 Prozent der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten arbeiten. Meldepflichtig sind neu unter anderem Führungskräfte in Vertrieb und Marketing (45’180 Erwerbstätige) sowie Servicehilfskräfte in Restaurants (33'497 Erwerbstätige). Dies hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Guy Parmelin, am 28. November 2024 entschieden.
Abstract
Als Abschluss ihrer Strafuntersuchung hat die Bundesanwaltschaft (BA) am 26. November 2024 beim Bundesstrafgericht Anklage gegen die Bank Lombard Odier & Cie SA und einen ihrer ehemaligen Mitarbeiter wegen schwerer Geldwäscherei eingereicht. Die Bank und ihr ehemaliger Mitarbeiter werden verdächtigt, eine entscheidende Rolle bei der Verschleierung von Erlösen aus den Aktivitäten des von Gulnara Karimova gegründeten «Office» gespielt zu haben, das von der BA als kriminelle Organisation eingestuft wird.
Abstract
Die Schweizer Brotgetreideernte 2024 war aufgrund des kühlen und nassen Wetters die schlechteste seit Jahrzehnten. Um die inländische Nachfrage nach Getreidearten wie Weizen, Roggen oder Dinkel decken zu können, gibt das Bundesamt für Landwirtschaft das ordentliche Zollkontingent Brotgetreide 2025 in zwei Teilmengen bis Anfang Februar 2025 frei.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 die Botschaft zur Erstreckung der Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre verabschiedet. Er erfüllt damit eine vom Parlament überwiesene Motion, die mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen aufgrund der Covid-Pandemie begründet wurde. Der Bundesrat anerkennt im Grundsatz das Anliegen der Motion, erachtet die Massnahme aber nicht als prioritär und verzichtet angesichts der finanziellen Lage des Bundeshaushalts bei vergleichsweise bescheidenem Nutzen darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 beschlossen, für die RUAG MRO Holding AG (RUAG MRO) Rechtsformen des öffentlichen Rechts zu prüfen. Das VBS wird nun verschiedene Varianten prüfen und bis Ende Mai 2025 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes erarbeiten.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Dezember 2024 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter