Liebe Leser*innen
Mit Kindern und Jugendlichen befassen sich die ersten beiden Beiträge dieser Ausgabe: Alissa Hänggeli beschäftigt sich mit vorläufig aufgenommenen Kindern und deren Unterstützung durch die Asylsozialhilfe gemäss Art. 86 Abs. 1 AIG. Die Autorin beleuchtet die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Sozialhilfe von Kindern und legt Art. 86 Abs. 1 AIG vor diesem Hintergrund aus.
Sophie Wespi setzt sich kritisch mit dem Gesetzesentwurf auseinander, der die Verwahrung nach Art. 64 Abs. 1 StGB als Anschlussmassnahme für jugendliche Straftäter*innen vorsieht. Sie legt die Entstehung dieser Regelung dar und zeigt auf, weshalb es problematisch ist, wenn im Jugendstrafrecht immer mehr auch der Sicherheitsgedanke in den Vordergrund tritt – anstelle jener von Schutz und Erziehung und damit von Prävention.
Am 22. Oktober 2022 hat das Bundesgericht im Urteil 8C_104/2024 seine Rechtsprechung zum Anspruch auf IV-Leistungen, wenn eine Adipositas vorliegt, geändert: Zwar ist Adipositas grundsätzlich behandelbar – das ist jedoch künftig kein Grund mehr, einen IV-Rentenanspruch von Anfang an zu verneinen. Erich Züblin kommentiert dieses Urteil und weist auf verschiedene versicherungsmedizinische Aspekte hin.
Mit der Anerkennung von Urteilen nach dem Lugano-Übereinkommen befasst sich das zur Publikation vorgesehene Bundesgerichtsurteil 4A_621/2023 vom 6. August 2024 – und zwar mit der Konkurrenz von Schieds- und Gerichtsurteilen. Alexander R. Markus analysiert und kommentiert diesen Entscheid.
Eine neue Kategorie an Beiträgen, die es zukünftig in Jusletter geben wird – nämlich «Perspektiven» – führen Christapor Yacoubian und Raphael Dummermuth ein, wenn sie sich mit der Mobilität während der Promotionszeit befassen: Sie legen dar, was an Forschungsaufenthalten während des Doktorats reizvoll sein kann und welche Gastinstitute hierfür in Frage kommen könnten, und führen ihre Überlegungen zur Dauer und zur Finanzierung solcher Aufenthalte aus.
Abschliessend bedient Sie Matthias Kuster mit einer 7-Punkte-Checkliste, die er abzuarbeiten empfiehlt, bevor eine elektronische Eingabe versandt wird. Er erläutert zudem, wie der elektronische Rechtsverkehr derzeit geregelt ist und stellt die technischen Anforderungen vor, die dabei zu beachten sind.
Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!
Editions Weblaw
PS in eigener Sache: Jusletter geht in die Winterpause. Dies ist die letzte Ausgabe vor den Winterferien. Jusletter startet wieder am 13. Januar 2025.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Treue und wünschen Ihnen schöne Festtage sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Die Jusletter-Redaktion wird auch während der Winterpause betreut. Wir freuen uns über Beiträge!
Abstract
Vorläufig aufgenommene Kinder, deren Eltern ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, werden in der Schweiz mit Asylsozialhilfe unterstützt. Der Unterstützungsansatz hat nach Art. 86 Abs. 1 AIG unter demjenigen der Regelsozialhilfe zu liegen. Die Autorin befasst sich mit den völker- und verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sozialhilfe von Kindern und nimmt eine Auslegung der einschlägigen Norm aus kinderspezifischer Perspektive vor. Die rechtliche Prüfung ergibt, dass der Zugang zum sozialen Existenzminimum von Kindern geschützt ist und Art. 86 Abs. 1 AIG verfassungskonform so auszulegen ist, dass die tieferen Ansätze nur für Erwachsene, nicht aber für Kinder gelten.
Abstract
Das Jugendstrafrecht wurde 2007 eingeführt, um der besonderen Situation von jugendlichen Straftäter:innen Rechnung zu tragen. Dazu ist es vornehmlich auf den Schutz und die Erziehung der jugendlichen Straftäter:innen ausgerichtet. Doch je länger, je mehr findet aufgrund von schweren Einzelfällen jugendlicher Delinquenz der im Erwachsenenstrafrecht präsente Sicherheitsgedanke auch im Jugendstrafrecht Einzug. So wird nun mit der Verwahrung die schwerste Massnahme des Erwachsenenstrafrechts auch auf jugendliche Straftäter:innen anwendbar sein. Wie es dazu gekommen und warum dies problematisch ist, wird in diesem Beitrag erläutert.
Abstract
Das Bundesgericht passt seine Rechtsprechung zum Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung bei einer Adipositas an. Die grundsätzliche Behandelbarkeit der Adipositas steht einem Anspruch auf eine Rente nicht mehr von vornherein entgegen. Von betroffenen Personen darf allerdings verlangt werden, dass sie zumutbare Behandlungen zur Behebung der Beeinträchtigung durchführen. Der Autor weist darauf hin, dass in der Versicherungsmedizin rein medizinische Beurteilungen vorzunehmen und Recht und Medizin streng zu trennen sind, gegebenenfalls der Stand der medizinischen Wissenschaft gemäss ICD-11 zu berücksichtigen ist. Er stellt fest, dass aus medizinischer Sicht heute in der Rechtsprechung des Bundesgerichts der biopsychosoziale Krankheitsbegriff angewendet wird.
Abstract
Der Autor analysiert ein Bundesgerichtsurteil, das eine Reihe grundsätzlicher Fragen zur Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile in der Situation aufwirft, in welcher mehr als eine weitere Entscheidung mit dem anzuerkennenden Urteil konkurrierten. Im selben Kontext wird zudem das Verhältnis zwischen der staatlichen Justiz und der Schiedsgerichtsbarkeit getestet.
Abstract
Forschungsaufenthalte im In- und Ausland während der Promotionszeit erfreuen sich einer grossen Beliebtheit unter Doktorierenden. Damit potenzielle Mobilitätserfahrungen aber tatsächlich zum Promotionserfolg beitragen, sind allfällige Mobilitätsziele zu formulieren, in Betracht kommende Gastinstitutionen zu vergleichen und Finanzierungsoptionen zu prüfen. Der vorliegende Beitrag möchte als Startpunkt für die Planung der Mobilitätsprojekte von Doktorierenden dienen, indem er sich den häufigen Beweggründen, möglichen Gastinstituten sowie der Frage nach der Dauer und Finanzierung eines solchen Forschungsaufenthalts widmet.
Abstract
Bereits seit 2007 können Eingaben an Gerichte und Behörden auch in elektronischer Form eingereicht werden. Was auf den ersten Blick als vorteilhafte und unkomplizierte Möglichkeit für den Versand elektronischer Eingaben erscheint, erweist sich bei näherer Betrachtung als tückisches Unterfangen. Dies beginnt bereits bei der fragmentierten Regelung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und zieht sich weiter zu den technischen Anforderungen, die zu beachten sind.
Abstract
BGer – Eine Journalistin von RTS hat mit dem für eine Reportage getätigten Erwerb, Besitz und Transport einer Pistole aus dem 3D-Drucker rechtmässig gehandelt. Eine Bestrafung wegen Verstosses gegen das Waffengesetz ist mit der Meinungsäusserungsfreiheit beziehungsweise der Medienfreiheit nicht vereinbar. (Urteile 6B_650/2022 und 6B_664/2022)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht weist in seiner öffentlichen Beratung vom 12. Dezember 2024 die Beschwerden im Zusammenhang mit der Volksabstimmung vom 25. September 2022 über die Reform AHV 21 ab. Eine Aufhebung der Abstimmung fällt aufgrund der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes nicht in Betracht. Ob eine Fehlinformation der Stimmbevölkerung vorlag, kann damit offen bleiben. (Urteile 1C_487/2024, 1C_491/2024, 1C_496/2024, 1C_497/2024 und 1C_504/2024)
Abstract
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen 40-jährigen serbischen Staatsangehörigen und zwei Schweizer im Alter von 22 und 42 Jahren Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Sie wirft dem 40-jährigen und dem 22-jährigen Beschuldigten vor, im Dezember 2022 an der Sprengung eines Bankomaten in Hettlingen im Kanton Zürich beteiligt gewesen zu sein und dabei einen erheblichen Sachschaden verursacht zu haben. Der dritte Beschuldigte muss sich aufgrund von Begünstigungshandlungen im Zusammenhang mit der Bankomatensprengung vor Gericht verantworten.
Abstract
Der Umbau des Schweizer Energieversorgungssystem schreitet voran. Das zeigt der am 12. Dezember 2024 publizierte sechste Monitoringbericht. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien treten per 1. Januar 2025 teilweise höhere verbindliche Produktions- und Verbrauchszielwerte in Kraft.
Abstract
Im Kanton Thurgau wurde am 9. Dezember das Vogelgrippevirus bei einer Möwe nachgewiesen. Es handelt sich um den zweiten Fall dieses Jahr. Der kantonale Veterinärdienst hat unverzüglich die notwendigen Massnahmen ergriffen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat aufgrund dieser Situation neue Bestimmungen erlassen, die eine Ausbreitung des Virus verhindern und das Geflügel schützen sollen. Diese Massnahmen betreffen derzeit ein Gebiet am Bodensee und am Rhein. Das BLV ruft die Geflügelhaltenden auf, den Präventionsmassnahmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die entsprechende Verordnung wird am 14. Dezember 2024 in Kraft treten und bis zum 31. März 2025 gelten.
Abstract
Die Finanzgruppe Leonteq (LTQ) hat im Zusammenhang mit dem Vertrieb ihrer Finanzmarktprodukte durch einige Distributoren im Ausland in schwerer Weise gegen ihre Risikomanagement-Pflichten sowie Gewährspflichten verstossen. Dies stellte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA im Rahmen eines Enforcementverfahrens fest und hat Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands angeordnet. Gemäss Entscheid der FINMA darf die Finanzgruppe unter anderem nur noch mit ausländischen Distributoren zusammenarbeiten, die einer Regulierung unterstehen, die mit der Schweiz vergleichbar ist. Die FINMA wird eine Prüfbeauftragte zur Kontrolle der korrekten Umsetzung der Massnahmen einsetzen. Zudem ordnet die FINMA eine Gewinneinziehung in der Höhe von 9,3 Millionen CHF an.
Abstract
Mit Blick auf eine zukunftsfähige Sicherheitsinfrastruktur setzen Parlament und Bundesrat auf pragmatische Schritte: Der Ständerat hat in der Herbstsession 2024 und der Nationalrat in der Wintersession 2024 die Übergangsfrist, um die Bewirtschaftung der Sirenen auf die Kantone zu übertragen, um vier Jahre verlängert. Nun hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die dazugehörige Bevölkerungsschutzverordnung angepasst. Diese Lösung ermöglicht eine fundierte Überprüfung der Zuständigkeiten und Finanzierungsmodelle und stellt sicher, dass die Sirenen weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit leisten.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) verabschiedet. Darin wird eine grössere Transparenz hinsichtlich der finanziellen Mittel der paritätischen Kommissionen verlangt.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) verabschiedet. Diese sieht die Möglichkeit zur Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen vor, auch wenn sie unter kantonalen Mindestlöhnen liegen.
Abstract
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 den aktualisierten Nationalen Aktionsplan (NAP) 2024–2027 zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Der neue NAP greift die Herausforderungen auf, die sich unter anderem aus den Regulierungen ergeben. Gleichzeitig unterstützt er die Unternehmen bei den menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfungen.
Abstract
Mit dem Nein der Schweizer Stimmbürgerinnen und -bürger zur Prämien-Entlastungs-Initiative am 9. Juni 2024 starteten die Arbeiten zur Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags. Der Gegenvorschlag legt fest, dass jeder Kanton jährlich einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung bereitstellen muss. Zur Umsetzung dieser Bestimmung wird die Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (VPVK) revidiert. An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat dazu die Vernehmlassung eröffnet.
Abstract
Das Parlament revidierte im Dezember 2022 das Jagdgesetz, insbesondere um Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf zu mindern. Dazu führte es die präventive Regulierung des Wolfsbestands ein. Weiter stärkte es Wildtierkorridore und Wildtierlebensräume. Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 das geänderte Jagdgesetz zusammen mit der angepassten Jagdverordnung per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im Dezember 2024. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.
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