Liebe Leser*innen

Vor 25 Jahren, am 8. Mai 2000, haben wir den ambitionierten Versuch gestartet, die Art und Weise des juristischen Publizierens anders zu denken. Wir wollten etwas Neues, etwas nicht Dagewesenes ausprobieren – in einer eher traditionell geprägten Welt.

Vor unserem geistigen Auge sahen wir einen «Montagsklick – zu Recht». Und damit verbunden eine universelle, aktuelle, qualitativ hochstehende juristische Fachpublikation, die im Wochenrhythmus erscheint und nicht gedruckt wird. Wir wollten transformieren und digitalisieren, getragen von spezialisierten Autor*innen und einem Redaktionsteam, das mit einem Peer-Review-Prozess die Qualität sicherstellt.

Der Start ist uns geglückt, die erste E-Mail – bzw. die erste Ausgabe – konnten wir am 60. Geburtstag von Prof. Dr. Wolfgang Wiegand versenden.

Wie sah unsere Welt und unser Berufsalltag am 8. Mai 2000 aus? Was hat sich verändert, was ist geblieben und wohin geht die Reise? Wer hätte gedacht, dass wir eine weltweite Pandemie erleben (und überstehen)? Dass Homeoffice zu einer neuen Realität wird? Und dass wir uns beim Schreiben und Recherchieren immer mehr auf Hilfsmittel verlassen, die sich in rasendem Tempo verbessern bzw. lernen?

Von welcher Realität soll man im Jahr 2025 schreiben? Formulieren bzw. überlegen wir noch selbst oder bedient man sich bei generativer künstlicher Intelligenz? Interagiert man schnell mit ChatGPT & Co.? Ein handwerklich geschickter «Prompt» mit ein paar Stichworten ist schnell erstellt, das Resultat überzeugt (häufig), der Task damit erfolgreich erledigt …

Im Jahr 2000 haben wir knapp «gegoogelt», heute «prompten» wir. Und morgen? Was war und ist geblieben? Es sind dies die Menschen, mit denen wir interagieren, mit denen wir arbeiten, mit denen wir unsere Visionen (und Sorgen) teilen, denen wir und die uns vertrauen.

An erster Stelle möchte ich mich bei Prof. Dr. Wolfgang Wiegand bedanken, der mehr als Pate war für Jusletter. Als wissenschaftlicher Herausgeber hat er uns noch vor dem Start sein Vertrauen geschenkt. Ich weiss, dass ohne Wolfgang vieles nicht möglich gewesen wäre.

Wir gratulieren ihm herzlich zu seinem 85. Geburtstag, den er in drei Tagen feiern wird. Ihm und dem zweiten Jubilar, Jusletter, ist diese Sonderausgabe gewidmet.

Unsere Freude ist gross über die zahlreichen und thematisch breit gestreuten Beiträge, die zu diesem Anlass verfasst wurden. Ein herzliches Dankeschön an die Autor*innen, die uns ihre Zeit und ihre wertvollen Gedanken geschenkt haben.

Mehrere Redaktor*innen haben diese Reise zusammen mit uns gemeinsam gestartet – und begleiten uns nach wie vor, 25 Jahre später. Viele sind später dazugestossen und unterstützen uns mit Rat und Tat – besten Dank auch dafür.

Und unser Verlagsteam hält Jusletter am Laufen, Woche für Woche, Monat für Monat, über die vielen Jahre. Das ist eine unglaubliche Leistung, die nicht genug honoriert werden kann! Jusletter war bereits beim Start seiner Zeit voraus und das soll auch so bleiben. Wir arbeiten weiterhin an Verbesserungen, Erweiterungen, technologischen Neuerungen, realisieren Hilfsmittel – selbstverständlich auch KI-basierte –, die unseren Berufskolleg*innen die Arbeit erleichtern sollen. Wir tun dies mit der notwendigen Sorgfalt, einem kritischen Blick, hinterfragen unsere eigenen Innovationen und gehen verantwortungsvoll mit den technologischen Neuerungen um.

Vertrauen, Qualität, Verantwortung – dafür möchten wir einstehen, zusammen mit unseren Kolleg*innen – mit Ihnen. Und das noch für eine lange Zeit.

Ist der Text leicht holprig? Liest er sich eventuell etwas ungelenk? Dazu gibt es eine einfache Erklärung. Die Formulierung entstammt nicht einem von Statistik unterstützten Modell, entspricht nicht der höchsten Wahrscheinlichkeit des nächsten Buchstabens, des nächsten Wortes, des nächsten Satzes. Der Text wurde altmodisch verfasst, unter Verzicht auf neuere Hilfsmittel. Aber: er kommt von Herzen.

Viel Freude bei der Lektüre, liebe Leser*innen.

Mit freundlichen Grüssen
Franz Kummer
Mit-Herausgeber Jusletter

Jusletter-Jubiläum
Christoph Häfeli
Christoph Häfeli
Abstract

Die Vorbereitungsarbeiten für das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Kindes- und Erwachsenenschutzrecht erstreckten sich vom September 1993 über 20 Jahre. Das neue Recht ist geprägt von einem inhaltlichen, organisatorischen und verfahrensrechtlichen Paradigmenwechsel. Der vorliegende Beitrag befasst sich sowohl mit dem Gesetzgebungsprozess als auch mit den ersten 12 Jahren nach der Inkraftsetzung. Dabei gilt das Hauptaugenmerk den unterstützenden und hindernden Faktoren und Akteuren sowie den erfolgreichen und gescheiterten Bestrebungen, mittels erster Teilrevisionen das Rad der Zeit zurückzudrehen.

Thomas Geiser
Thomas Geiser
Abstract

Zum Schutze der Arbeitnehmer genügen zwingende Bestimmungen im Zivilrecht nicht. Die entsprechenden Forderungen müssen auch leicht durchgesetzt werden können. Das Prozessrecht kennt deshalb Sondernormen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die sowohl den Zugang zu den Gerichten wie auch die Prozessführung vereinfachen. Es fragt sich, ob diese Schutznormen auch greifen, wenn die Parteien die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte durch eine Schiedsgerichtsvereinbarung ausschliessen.

Peter O. Mülbert
Peter O. Mülbert
Lukas Konradi
Lukas Konradi
Abstract

Der Beitrag analysiert das im Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) enthaltene System der Verpfändung elektronischer Aktien und der hierdurch digital verkörperten Mitgliedschaften. Es zeigt sich, dass das eWpG ein gänzlich neues Verpfändungsregime bereit hält, das sich an den beiden Varianten der Registereintragung – Einzeleintragung und Sammeleintragung – ausrichtet. Die Art des gewählten elektronischen Wertpapierregisters – Zentralregister oder Kryptoregister – und auch die gewählte Aktienart – Inhaberaktie oder Namensaktie – treten demgegenüber in den Hintergrund.

Thomas Cottier
Thomas Cottier
Abstract

Völkerrecht und Europarecht sind heute die wichtigsten Eingangspforten für die Rezeption neuerer Entwicklungen im Recht. Der Einfluss des amerikanischen Rechts wird vielfach überschätzt, während die Auswirkungen des EU-Rechts in der Schweiz unterschätzt werden. Das Fallrecht und die sokratische Rechtsmethode haben sich in der Rechtsausbildung der Schweiz nicht durchgesetzt. Ein dogmatischer Ansatz dominiert weiterhin die Rechtswissenschaft. Das Aussenwirtschaftsrecht blieb in der Rechtspraxis vom Migrationsrecht abgesehen und trotz seiner politischen Wichtigkeit und als Eingangspforte neuer Rechtsentwicklungen von untergeordneter Bedeutung.

Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Die Entwicklung des Wertpapierrechts war stets geprägt von den gegebenen technischen Möglichkeiten. Während 100 Jahren wurde der Schuldbrief als Grundpfandrecht nur als Wertpapier ausgestellt. Seit dem 1. Januar 2012 ist es möglich, den Schuldbrief papierlos als Registerpfandrecht im Grundbuch einzutragen, was sich in der Praxis sehr bewährt hat. Im vorliegenden Beitrag wird die Entwicklungsgeschichte des Schuldbriefs aufgezeigt.

Daniel Girsberger
Daniel Girsberger
Abstract

Der Beitrag gibt einen Überblick über den status quo der Ausbildung von Mediator:innen in der Schweiz im Bereich der Wirtschaftskonflikte. Er zeigt auf, was getan wird und was noch getan werden könnte, um die noch immer eher stiefmütterlich behandelte Wirtschaftsmediation in der Schweiz zu fördern.

Urs Fasel
Urs Fasel
Abstract

Der Beitrag plädiert für eine restriktive Auslegung von Art. 494 Abs. 3 ZGB bei Zuwendungen, da dieser die Vertragsfreiheit einschränkt. Im Zweifel soll eine Anfechtung infolge Erbvertragswidrigkeit unzulässig sein, es sei denn, der erwerbende Vertragspartner des Erblassers wirke treuwidrig mit dem Gebundenen des Erbvertrages zusammen und verleite ihn zum Vertragsbruch. In diesem Fall soll (in Anlehnung an frühere Vorschläge von Wolfgang Wiegand beim Doppelverkauf) beim Erwerb durch den (bösgläubigen) Dritten die Nichtigkeit infolge Sittenwidrigkeit greifen, um den Vermögenswert in die Erbschaft zu bringen.

Peter Nobel
Peter Nobel
Abstract

Nachdem die ZPO neu die Möglichkeit vorsieht, in internationalen handelsrechtlichen Streitigkeiten auf Englisch zu prozessieren, hat Zürich diese Entwicklung aufgegriffen und die Errichtung des «Zurich International Commercial Court (ZICC)» angekündigt. Diese Institution soll es ermöglichen, internationale Handelsstreitigkeiten vor einem staatlichen Gericht in englischer Sprache zu verhandeln. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die potenziellen Vorteile des ZICC im Vergleich zur Schiedsgerichtsbarkeit. Zudem werden mögliche Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven diskutiert.

Clarisse von Wunschheim
Clarisse von Wunschheim
Isabelle Meyer
Isabelle Meyer
Abstract

Die Autorinnen analysieren im vorliegenden Aufsatz die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Durchsetzung von materiellrechtlichen und prozessualen Auskunfts- und Editionsbegehren in Schiedsverfahren unter Schweizer Recht. Dabei untersuchen sie, in welchem Verhältnis diese Anspruchsgrundlagen zueinander stehen und welche taktischen und praktischen Implikationen sich daraus für die Parteien und Schiedsgerichte ergeben.

Paul Eitel
Paul Eitel
Abstract

Der Gesetzgeber ist daran, das Erbrecht des ZGB zu revidieren. Ein erstes Ergebnis seiner Bemühungen sind die am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen neuen Gesetzesbestimmungen. Einerseits blieb es dabei, dass Konkubinatspartnerinnen und Konkubinatspartner keine gesetzlichen Ansprüche haben; andererseits wurde der Elternpflichtteil abgeschafft. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Tragweite dieser beiden (hier ausgewählten) gesetzgeberischen Grundentscheidungen im Licht des bäuerlichen Unternehmenserbrechts.

Mario Marti
Mario Marti
Abstract

Der Beitrag schaut zurück auf die Gründungszeit des Jusletters und die damalige Diskussion um die rechtliche Erfassung des E-Commerce. Trotz einer anfänglichen regulatorischen Hektik wurde rasch erkannt, dass das bestehende Vertragsrecht auch diese neue Entwicklung bestens erfassen kann. Diese wohltuende Erkenntnis, die sich immer wieder wiederholt.

Thomas Bähler
Thomas Bähler
Abstract

Dieser Beitrag behandelt die Rahmenbedingungen und Best Practices in der Verwaltungsratsarbeit, mit besonderem Fokus auf die «Business Judgement Rule» und die Bedeutung einer angemessenen Informationsbasis für Unternehmensentscheide.

Peter V. Kunz
Peter V. Kunz
Abstract

Prof. Wolfgang Wiegand ist ein herausragender europäischer Rechtswissenschafter, der vor 20 Jahren an der Universität Bern emeritiert wurde. Sein 85. Geburtstag soll Anlass sein, einige grundsätzliche Überlegungen zum «Wissenschaftsbetrieb» im Bereich der Jurisprudenz anzustellen, insbesondere zum schweizerischen Wirtschaftsrecht. Im Vordergrund stehen die Forschung sowie die Lehre, doch Seitenblicke auf weitere rechtswissenschaftliche Tätigkeitsbereiche – etwa zur Rechtssetzung sowie zur Rechtsprechung – erscheinen ebenfalls sinnvoll. Herzliche Gratulation, lieber Herr Prof. Wiegand!

Roger Zäch
Roger Zäch
Abstract

Das Gesetz sieht in den zentralen Bestimmungen der Art. 5 und 7 bereits zwingend vor, dass Verhaltensweisen von Unternehmen nur dann als unzulässig beurteilt werden, wenn deren Schädlichkeit dargelegt ist. Daher müssen die Art. 5 und 7 nicht ergänzt werden, zumal die vorliegenden Ergänzungsanträge zu Art. 5 (siehe Anhang) verfassungswidrig sind. Der Beitrag schliesst mit einem Alternativvorschlag zur Einschränkung der direkt (strafrechtlich) sanktionierbaren Abreden über Preise. Das führte – was Ökonomen fordern – wieder zu mehr Kooperationsabreden.

Thomas Legler
Thomas Legler
Alexandra Bühlmann
Alexandra Bühlmann
Abstract

Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit im Bereich des geistigen Eigentums erfährt eine bedeutende Ausweitung. Angesichts der zunehmenden Komplexität von Streitigkeiten entwickeln sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter, gestützt durch technologische Fortschritte wie Künstliche Intelligenz und Blockchain. Die Schiedsgerichtsbarkeit etabliert sich insbesondere bei SEP/FRAND-Fällen, in den Life Sciences und bei Messen. Staaten fördern ADR-Verfahren in ihren Justizsystemen. So wird die Schiedsgerichtsbarkeit zum globalen Schlüsselinstrument der IP-Streitbeilegung.

Laurent Hirsch
Laurent Hirsch
Abstract

Die Geltung des Grundsatzes iura novit curia im internationalen Schiedsrecht wird im schweizerischen Recht einhellig anerkannt. Der vorliegende Beitrag ruft den dispositiven Charakter dieses Grundsatzes in Erinnerung, weist jedoch darauf hin, dass dessen Anwendung über die Parteivereinbarung hinaus keine Sanktion nach sich zieht. Die aktuelle Rechtsprechung lässt dem Anspruch auf rechtliches Gehör nur einen begrenzten Spielraum als Schranke des Grundsatzes iura novit curia. Ebenso wird dieser Grundsatz nicht durch das Verbot der Entscheidung ultra petita eingeschränkt. Insgesamt kommt dem Grundsatz iura novit curia im schweizerischen internationalen Schiedsrecht eine gewichtige Bedeutung zu.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Pflanzliche Fleischersatzprodukte dürfen nicht mit dem Namen einer Tierart bezeichnet werden, auch wenn dies zusätzlich zu einem Hinweis auf ihre pflanzliche Herkunft erfolgt. Produktenamen wie «planted.chicken» sind für vegane Produkte damit nicht zulässig. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts gut. (Urteil 2C_26/2023)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die dem Staatssekretariat für Migration (SEM) gesetzlich eingeräumte Kompetenz, kantonalen Entscheiden über die Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen die Zustimmung zu verweigern, ist teilweise verfassungswidrig. Soweit das SEM dabei Entscheide kantonaler Gerichte übersteuern kann, liegt eine Verletzung der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit vor. (Urteil 2C_681/2023)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BVGer – In einem Zeitungsartikel wurde gegen das Publikumswerbeverbot bei verschreibungspflichtigen Medikamenten verstossen. Medienberichte zu solchen Medikamenten dürfen bei der durchschnittlichen Leserschaft nicht einen werblich wirkenden Gesamteindruck hinterlassen. Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen das Publikationsverbot und die Löschung des Online-Artikels ab. (Urteil C-3035/2022)

Medienmitteilungen
Jurius
Jurius
Abstract

Die vom Parlament im Dezember 2024 verabschiedeten Änderungen im Bauvertragsrecht treten auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossenen. Damit wird die Situation der Bauherrschaft bei Baumängeln verbessert.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 30. April 2025 die Vernehmlassung zur Totalrevision der Patentverordnung eröffnet. Diese ist notwendig, weil die Eidgenössischen Räte im März 2024 eine Teilrevision des Patentgesetzes beschlossen haben. Der Bundesrat nimmt dies zum Anlass, die seit 1978 in Kraft stehende Verordnung vollständig zu überarbeiten und zu modernisieren. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. August 2025.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 30. April 2025 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet zur Genehmigung des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sowie zur Genehmigung des IAO-Übereinkommens zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip. Die Vernehmlassung endet am 20. August 2025.

Jurius
Jurius
Abstract

Die seit rund 20 Jahren unveränderte Tarifstruktur TARMED wird per 1. Januar 2026 durch die Einzelleistungstarifstruktur TARDOC sowie durch eine Tarifstruktur mit ambulanten Pauschalen ersetzt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 das neue Gesamt-Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen genehmigt. Die Genehmigung ist bis am 31. Dezember 2028 befristet, damit die nach der Einführung des neuen Systems noch notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 30. April 2025 eine weitere Standortbestimmung zu den laufenden Arbeiten am Paket Schweiz–EU vorgenommen. Er hat entschieden, die völkerrechtlichen Verträge mit der Europäischen Union (EU) dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen. Damit setzt der Bundesrat ein Zeichen der politischen Kontinuität und Kohärenz und wahrt den Handlungsspielraum für Parlament und Kantone. Die endgültige Entscheidung über die Referendumsart wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungen erfolgen.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat verlängert das aktuelle Resettlement-Programm 2024–2025 bis Ende 2027. Das hat er an seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossen. Aufgrund der hohen Belastung des Schweizer Asylsystems in den vergangenen drei Jahren erfolgten im Rahmen dieses Programms bislang noch keine Einreisen. Umsetzen wird der Bundesrat das verlängerte Programm in Absprache mit den Kantonen, Gemeinden und Städten und unter Berücksichtigung der aktuellen Asyllage.

Jurius
Jurius
Abstract

An seiner Sitzung vom 30. April 2025 hat der Bundesrat den Höchstbetrag für Finanzhilfen, die der Bund 2026‒2029 für ältere Menschen aufwenden kann, auf 96,4 Millionen CHF festgesetzt. Der Betrag verteilt sich auf die Organisationen der Altershilfe (maximal 76,4 Mio. CHF) und die Organisationen der privaten Invalidenhilfe für ihre Leistungen an im Rentenalter gesundheitlich beeinträchtigte Personen (20 Mio. CHF).

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 die Vernehmlassung zu einer Anpassung der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) eröffnet. Die MindStV soll um die Regeln zur internationalen Berichtspflicht (GloBE Information Return, GIR) ergänzt werden. Diese Berichtspflicht betrifft multinationale Unternehmensgruppen, die der OECD-Mindestbesteuerung unterliegen, und reduziert zugleich deren administrative Mehrbelastung.

Jurius
Jurius
Abstract

An seiner Sitzung vom 30. April 2025 hat der Bundesrat die neue Bundesstatistikverordnung (BStatV) verabschiedet. Diese regelt neu sowohl die Organisation der Bundesstatistik wie auch die Tätigkeiten sämtlicher Statistikproduzenten des Bundes in einer einzigen Verordnung. Die statistischen Tätigkeiten werden ausführlicher und chronologisch über den gesamten Wertschöpfungsprozess hinweg geregelt. Die verschiedenen bestehenden Dienstleistungen im Bereich Datenwissenschaft sind neu ebenfalls in der Verordnung enthalten.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 die Botschaft zu verschiedenen Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) verabschiedet und eine Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) auf den 1. Juli 2027 in Kraft gesetzt. Die Rechtsänderungen betreffen unter anderem die Durchführung eidgenössischer Volksabstimmungen, den Rechtsmittelweg bei Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Versuche mit E-Collecting.

Jurius
Jurius
Abstract

Die Bundesverwaltung wird künftig ein stärker marktorientiertes Lohnsystem haben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 dem Detailkonzept zur Optimierung des Lohnsystems für das Bundespersonal zugestimmt. Damit werden frühere Beschlüsse sowie Aufträge aus dem Parlament umgesetzt. Die Optimierung des Lohnsystems ist nicht Teil der Entlastungsmassnahmen im Personalbereich.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Mai 2025 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.