Liebe Leser*innen
Nach dem ersten Teil der Schwerpunktausgabe zum Migrationsrecht des Jahres 2025, der am 14. April erschienen ist, folgt nunmehr der zweite Teil. Auch dieser fokussiert mehrheitlich auf den Asylbereich. Die Asylpraxis der Behörden, der Ablauf des Asylverfahrens sowie die Schweizer Rechtsprechung werfen nach wie vor Fragen auf und führen sowohl bei Praktiker·inne·n als auch bei Forschenden zu vielfältigen Diskussionen.
So stellen sich spezifische Verfahrensfragen im Fall von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden nicht nur bezüglich der Altersbestimmung, wie im ersten Teil der Schwerpunktausgabe thematisiert, sondern insbesondere auch in Bezug auf das rechtliche Gehör. Sofia Amazzough diskutiert die diesbezügliche Praxis und plädiert für eine bessere Berücksichtigung der Perspektive des Kindes im Asylverfahren.
Anne-Laurence Graf analysiert die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf afghanische Frauen. Sie zeigt auf, dass hier die Begriffe der Kollektivverfolgung und der sozialen Gruppe zu Unrecht vermischt werden.
Auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich der Verwendung von LINGUA-Analysen im Asylverfahren durch das Staatssekretariat für Migration zur Abklärung der Herkunft und Identität von Asylsuchenden hat zu einigen Debatten geführt. Corinne Reber bewertet die Haltung des Gerichts zu einem erhöhten Beweiswert von Expertisen für die Glaubhaftmachung der Herkunft als kritisch; dies insbesondere angesichts der eingeschränkten Einsichtsrechte von Asylsuchenden sowie der Geheimhaltung der Identität von sachverständigen Personen nicht nur gegenüber Asylsuchenden, sondern auch gegenüber dem Gericht.
Trotz der Beschleunigung von Asylverfahren gibt es nach wie vor Personen, die sich jahrelang im Asylverfahren befinden. Andere verbleiben auch nach einem abgelehnten Asylgesuch dauerhaft in der Schweiz. Bei hervorragender Integration besteht für diese Personen die Möglichkeit, ein Härtefallgesuch einzureichen, um ihren Aufenthalt zu regularisieren. Sophie Bobillier und Milena Peeva erläutern die Härtefallkriterien nach Art. 14 Abs. 2 AsylG und unterziehen deren Anwendung durch die Behörden einer kritischen Analyse im Licht der Grund- und Menschenrechte.
Melanie Berger und Sarah Progin-Theuerkauf diskutieren schliesslich die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die viele Bezüge zum Migrationsrecht hat.
Die Herausgeberinnen der Schwerpunktausgabe wünschen eine spannende Lektüre.
Sarah Progin-Theuerkauf und Irina Sille
Abstract
Das Kindeswohl stellt ein vorrangiges Ziel dar, dem die entscheidende Behörde Rechnung zu tragen hat. Dieses Ziel setzt die Gewährleistung wirksamer Verfahrensgarantien voraus, namentlich den Anspruch auf rechtliches Gehör. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang die Beurteilung des Kindeswohls im Lichte der Verwirklichung dieses Anspruchs im Asylverfahren. Der vorliegende Beitrag untersucht zunächst Umfang und Tragweite des kindlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör (II.), bevor er dessen tatsächliche Wahrnehmung im Rahmen des verfahrensrechtlichen Rechtsschutzes analysiert (III.). Die Autorin plädiert für eine stärkere Berücksichtigung der Position des Kindes und unterbreitet mehrere Vorschläge für eine weitergehende Auseinandersetzung mit diesem Thema. (xf)
Abstract
Der vorliegende Beitrag setzt sich schwerpunktmässig mit zwei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2023 und 23. April 2024 auseinander. Diese enthalten widersprüchliche Beurteilungen zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft afghanischer Frauen unter dem aktuellen Taliban-Regime, obwohl sie sich beide auf denselben Grundsatzentscheid 2006/32 der ehemaligen Asylrekurskommission stützen. Nach Auffassung der Autorin hat das Bundesverwaltungsgericht in den genannten Entscheiden «kollektive Verfolgung» und «bestimmte soziale Gruppe» miteinander vermengt. Sie spricht sich deshalb dafür aus, dass das Gericht zeitnah einen Leitentscheid erlässt, in dem die geschlechtersensible Auslegung des Begriffs der «bestimmten sozialen Gruppe» im Kontext geschlechtsspezifischer Diskriminierung von Frauen verbindlich geklärt wird. (xf)
Abstract
In einem am 5. Juli 2023 publizierten Referenzurteil befasste sich das Bundesverwaltungsgericht ausführlich mit einer vom Staatssekretariat für Migration in Auftrag gegebenen Sprach- und Herkunftsanalyse, «LINGUA-Analyse» genannt. Die im Urteil getroffenen Schlussfolgerungen werden im nachfolgenden Artikel von der Autorin kritisch kommentiert.
Abstract
Art. 14 Abs. 2 AsylG erlaubt es den Kantonen, Personen im Asylbereich die eine fortgeschrittene Integration nachweisen, eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Als humanitärer Weg konzipiert, bleibt seine Anwendung marginal und ungleich mit erheblichen kantonalen Unterschieden. Das Fehlen der Parteistellung sowie die Unmöglichkeit, eine Ablehnung anzufechten auf kantonaler Ebene, stellen eine Verletzung verfahrensrechtlicher und grundrechtlicher Garantien dar. Der Beitrag analysiert dies kritisch im Lichte des schweizerischen und internationalen Rechts und schlägt Reformansätze vor, um eine rechtskonforme Umsetzung sicherzustellen.
Abstract
Gewalt gegen Frauen und Mädchen gehört weltweit zu den am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen. Um wirksam dagegen vorzugehen, hat die EU 2024 die Richtlinie (RL) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt angenommen. Dadurch wird auf Unionsebene ein Ordnungsrahmen mit einheitlichen Mindeststandards geschaffen. Der Beitrag erläutert die Grundzüge der RL 2024/1385 mit einem Fokus auf den Migrationskontext und bewertet diese. Zudem werden weitere völkerrechtliche Abkommen zum Schutze von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt beleuchtet und punktuell wird auf die Situation in der Schweiz eingegangen.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht weist an der Hauptverhandlung vom 23. Mai 2025 die Klage eines Ehepaars gegen die Eidgenossenschaft ab, welches beim Erwerb und Verkauf von Aktien der Credit Suisse im März 2023 einen Verlust erlitten hat. (Urteil 2E_1/2024)
Abstract
Mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes vom 25. September 2020 (DSG) wurde die Bearbeitung von Daten juristischer Personen vom Geltungsbereich des DSG ausgenommen.
Abstract
Der Bundesrat will die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern und damit die Pflege als wichtigen Pfeiler der Gesundheitsversorgung stärken. Er hat dazu ein neues Bundesgesetz erarbeitet, das mit Regelungen in zehn Bereichen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert. Er will damit die Zahl der frühzeitigen Berufsaustritte reduzieren. Mit einer Änderung des Gesundheitsberufegesetzes will der Bundesrat zudem die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachpersonen verbessern. An seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 hat er beide Gesetzesvorlagen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit soll die zweite Etappe der Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» umgesetzt werden. Die erste Etappe zur Förderung der Ausbildung ist bereits Mitte 2024 in Kraft getreten.
Abstract
Der Bundesrat hat entschieden, am 28. September 2025 zwei Vorlagen zur Abstimmung zu bringen.
Abstract
Der Bundesrat unterstützt mehrheitlich die Vorschläge der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates für flexiblere Arbeits- und Ruhezeitregeln bei der Telearbeit. Die Vorlage entspricht den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung in der Arbeitswelt und verankert gleichzeitig das Recht auf Nichterreichbarkeit während der täglichen Ruhezeit und an Sonntagen im Arbeitsgesetz. Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 seine Stellungnahme zum Entwurf der Kommission verabschiedet und beantragt neben einem eingeschränkteren Geltungsbereich zusätzliche Anpassungen im Obligationenrecht.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 die Botschaft zu einer Revision des Elektrizitätsgesetzes verabschiedet. Die Revision soll die Bewilligungsverfahren für den Aus- und Umbau der Stromnetze weiter beschleunigen.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 Teilrevisionen von verschiedenen Verordnungen im Energiebereich gutgeheissen. Es geht unter anderem um Energieeffizienzvorschriften für elektrische Geräte oder den Transport von Wasserstoff durch Rohrleitungen. Die revidierten Verordnungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft.
Abstract
Der Bundesrat will den Standort Schweiz für Rückversicherungen stärken. Er hat dazu an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 eine Vernehmlassung zur Änderung des Versicherungsaufsichtsrechts eröffnet.
Abstract
Die Unsicherheiten im Zusammenhang mit Immobilien und Hypotheken zählen für den Finanzplatz Schweiz nach wie vor zu den grössten Risiken. Dabei stehen insbesondere das Kreditausfallrisiko und das Immobilienbewertungsrisiko im Zentrum. In ihrer Aufsichtsmitteilung legt die FINMA ihre Erkenntnisse aus der Aufsichtstätigkeit im Bereich der Hypotheken dar und schafft dadurch Transparenz.
Abstract
Bei der praktischen Anwendung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, zeigt sich, dass die Verbesserung des Kundenschutzes zu einer unbeabsichtigten Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit für Schweizer Rückversicherungsunternehmen geführt hat.
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