Liebe Leser*innen
Diese Sonderausgabe des Jusletter ist dem Sportrecht gewidmet und knüpft an frühere Ausgaben zu diesem Thema an.
Die Publikation dieser neuen Sondernummer spiegelt nicht nur die grosse Dynamik des Sportrechts wider, sondern auch die bedeutende Rolle, welche die Schweiz und das schweizerische Recht in diesem Kontext einnehmen. Ziel dieser Ausgabe ist es, jungen Autorinnen und Autoren mit Interesse am Sportrecht eine Plattform zu bieten, um ihre Überlegungen zu aktuellen Fragestellungen zu präsentieren. Die Schwerpunktausgabe enthält vier Beiträge, die aus Masterarbeiten hervorgegangen sind und sich mit verschiedenen Themen des Sportrechts befassen. Verfasst wurden sie im Rahmen des universitären Sportrechtsseminars, das von einem der Mitherausgeber dieser Sonderausgabe und Mitunterzeichner des vorliegenden Editorials geleitet wurde.
Der erste Beitrag, verfasst von Cyril Battiston, befasst sich mit dem Basketball-Schiedsgericht (Basketball Arbitral Tribunal) und untersucht die Besonderheiten dieses Streitbeilegungsmechanismus unter prozessualen und materiellrechtlichen Gesichtspunkten im Kontext von Spielervertragsstreitigkeiten. Auf der Grundlage seiner Analyse zeigt der Autor die aktuellen Grenzen des Systems auf und unterbreitet Optimierungsvorschläge.
Der zweite Beitrag, verfasst von Jessica Ferrari, befasst sich mit dem Schutz der Gesundheit professioneller Fussballspieler vor Überbelastung. Die Autorin skizziert zunächst die Problematik und analysiert anschliessend die Rolle der verschiedenen Sportinstanzen sowie die Regelungsautonomie im Rahmen statutarischer Bestimmungen. Sodann untersucht sie den einschlägigen schweizerischen Rechtsrahmen im Zusammenhang mit Spielerverträgen. Im Zentrum steht dabei der Gesundheitsschutz der Spieler. Abschliessend unterbreitet die Autorin Reformvorschläge – etwa durch ein verstärktes gewerkschaftliches Engagement und eine Anpassung des Spielkalenders – unter Bezugnahme auf Vorbilder wie die Bundesliga.
Der dritte Beitrag, verfasst von Omar Lindegger, befasst sich mit dem Sportagentenvertrag im Lichte des Reglements für Fussballagenten der FIFA (FIFA Football Agent Regulations – FFAR) und untersucht die (vielschichtigen) Herausforderungen im Hinblick auf dessen Vereinbarkeit mit dem schweizerischen und europäischen Wettbewerbsrecht. Das im Jahr 2023 in Kraft getretene FFAR gestaltet den rechtlichen Rahmen der Sportvermittlung umfassend neu. Der Autor unterzieht die neuen Regelungen einer kritischen Prüfung anhand der Anforderungen des schweizerischen und europäischen Kartellrechts, wobei er insbesondere auf den von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Fall Meca-Medina entwickelten Prüfungsrahmen abstellt. Abschliessend formuliert er Vorschläge für eine rechtlich stimmige und wirtschaftlich ausgewogene Harmonisierung des Vermittlungsrechts.
Der vierte Beitrag, verfasst von Luna Pelet, befasst sich mit der ausservertraglichen Haftung für Körperverletzungen unter Sporttreibenden nach Schweizer Recht aus rechtsvergleichender Perspektive. Gestützt auf die Analyse der Rechtsprechung sowie den Vergleich mit dem französischen, italienischen und britischen Recht beleuchtet die Autorin den Einfluss der Risikoakzeptanz auf die Widerrechtlichkeit und das Verschulden sowie die Bedeutung der Spielregeln. Ihre Untersuchung zeigt die rechtlichen Unsicherheiten auf, die aus dem Nebeneinander unterschiedlicher Normebenen resultieren, und unterbreitet Reformvorschläge zur Klärung des anwendbaren Haftungsregimes und zur Stärkung der Rechtssicherheit für Sporttreibende.
Die vorliegende Schwerpunktausgabe erscheint unter der gemeinsamen Herausgeberschaft der drei Unterzeichneten, die an den Universitäten Neuenburg, Lausanne und Genf lehren. Diese Zusammenarbeit bringt die komplementären Tätigkeitsbereiche und Expertisen im Sportrecht zum Ausdruck, die im französischsprachigen universitären Rechtsraum der Schweiz bestehen, und zeugt zugleich von deren inhaltlicher Vielfalt und Dynamik.
Mit dieser Schwerpunktausgabe – und weiteren, die folgen sollen – möchten die Unterzeichneten allen am Sportrecht interessierten und in diesem Bereich engagierten Personen eine Plattform für wissenschaftliche Veröffentlichungen bieten. Für die vorliegende Ausgabe danken die Unterzeichneten Frau Julie Udry, Assistentin und Doktorandin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Genf, herzlich für ihre wertvolle Unterstützung bei deren Redaktion und Publikation.
Prof. Antonio Rigozzi (Universität Neuenburg)
Prof. Marjolaine Viret (Universität Lausanne)
Prof. Jacques de Werra (Universität Genf)
Abstract
Das im Jahr 2007 geschaffene Basketball-Schiedsgericht (Basketball Arbitral Tribunal, BAT) ist eine autonome Instanz, die eine rasche, einfache und effiziente Beilegung von Streitigkeiten im professionellen Basketballsport bezweckt. Es entscheidet im Schiedsverfahren über vertragliche Auseinandersetzungen zwischen Spielern, Klubs, Agenten und Trainern. Durch die Analyse der prozessualen und materiellrechtlichen Aspekte von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Spielerverträgen zeigt der Verfasser die gegenwärtigen Schwächen des Systems auf und formuliert Optimierungsvorschläge. (xf)
Abstract
Der vorliegende Artikel beleuchtet den Einfluss kommerzieller, finanzieller sowie psycho-physischer Belastungen auf den modernen Fussball, insbesondere im Hinblick auf die Überfrachtung der Spielpläne und deren Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit von Profifussballspielern. Die Autorin untersucht zunächst die Rolle der verschiedenen Sportinstanzen sowie die Autonomie statutarischer Regelwerke, bevor sie den schweizerischen Rechtsrahmen im Zusammenhang mit Spielerverträgen analysiert. Abschliessend thematisiert sie den Gesundheitsschutz der Spieler und schlägt Reformen vor – namentlich durch gewerkschaftliches Engagement und eine Anpassung des Spielkalenders –, wobei sie sich unter anderem am Modell der deutschen Bundesliga orientiert. (xf)
Abstract
Das 2023 in Kraft getretene FIFA-Reglement für Fussballagenten (FIFA Football Agent Regulations, FFAR) gestaltet das rechtliche Regime der sportlichen Vermittlung grundlegend neu. Durch die Einführung einer Lizenzpflicht, das Verbot bestimmter Formen der Doppelvertretung sowie eine strikte Regulierung der Vergütung von Agenten wirft es bedeutende Fragen hinsichtlich der normativen Vereinbarkeit auf. Der Verfasser setzt sich mit diesen neuen Vorgaben unter dem Blickwinkel des schweizerischen Rechts sowie des europäischen Wettbewerbsrechts auseinander. Dabei stützt er sich insbesondere auf den Meca-Medina-Test und unterbreitet Vorschläge für eine rechtlich kohärente und wirtschaftlich ausgewogene Harmonisierung. (xf)
Abstract
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der zivilrechtlichen Haftung von Sportausübenden im schweizerischen Recht und analysiert die Schnittstelle zwischen dem allgemeinen Haftpflichtrecht und den sportartspezifischen Reglementen. Anhand der staatlichen Rechtsprechung sowie eines rechtsvergleichenden Blicks auf das französische, italienische und britische Haftungsrecht wird aufgezeigt, inwiefern die Einwilligung in immanente Risiken die Beurteilung von Widerrechtlichkeit und Verschulden beeinflusst und welche normative Funktion den einschlägigen Spielregeln zukommt. Die Arbeit legt bestehende rechtssystematische Unklarheiten offen, die sich aus dem Nebeneinander sportinterner und staatlicher Normen ergeben, und formuliert Reformvorschläge mit dem Ziel, den anwendbaren Haftungsrahmen zu präzisieren und die Rechtssicherheit für Sportausübende zu stärken. (xf)
Abstract
BGer – Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen muss nochmals überprüfen, ob ein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Tefluthrin für weitere als die bisher bewilligten Anwendungsbereiche in Verkehr gebracht werden darf. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde von Greenpeace gut. (Urteil 2C_341/2023)
Abstract
Die Bundesanwaltschaft verurteilte einen ehemaligen Vermögensverwalter der Banque Pictet et Cie SA (Banque Pictet) per Strafbefehl wegen schwerer Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Banque Pictet wurde zu einer Busse von CHF 2 Millionen verurteilt, weil sie nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hatte, um eine solche Straftat zu verhindern. Die Strafuntersuchung ergab, dass zwischen Juni 2010 und Mai 2013 Gelder von Bestechungszahlungen in der Höhe von insgesamt über USD 4.1 Millionen vom Konto eines brasilianischen Amtsträgers bei der Banque Pictet aus verschoben worden waren, um ihre kriminelle Herkunft zu verschleiern.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Juni 2025 die Inkraftsetzung der für die Umsetzung der Prümer Zusammenarbeit erforderlichen Gesetzesänderungen beschlossen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht einen effizienten grenzüberschreitenden Austausch von DNA-Profilen, Fingerabdrücken sowie Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten mit verschiedenen europäischen Staaten zur Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität. Zudem hat der Bundesrat die Inkraftsetzung der nötigen Gesetzesänderungen zum Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf die Eurodac-Datenbank (Fingerabdrücke von Asylbewerbern) zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus beschlossen.
Abstract
Der neue Designrechtsvertrag der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) soll es für Unternehmen einfacher machen, ihre Designs international anzumelden. Er war im vergangenen November von den Mitgliedstaaten in Riad verabschiedet worden. Der Bundesrat hat das Abkommen an seiner Sitzung vom 13. Juni 2025 gutgeheissen.
Abstract
Für Iranerinnen und Iraner, die in der Schweiz leben, soll im Personen-, Familien- und Erbrecht künftig grundsätzlich schweizerisches Recht gelten. An seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 hat der Bundesrat die entsprechende Änderung des Niederlassungsabkommens zwischen der Schweiz und Iran in die Vernehmlassung gegeben.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im Juni 2025. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.
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