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Braucht die Schweiz ein alternatives Verfahren zur Strafverfolgung für Unternehmen? Ähnlich wie in den USA das Deferred Prosecution Agreement (DPA) oder der Convention judiciaire d'intérêt public (CJIP) in Frankreich? Nour Bulovic stellt in ihrem Beitrag «Justice pénale négociée pour les entreprises : état des lieux et perspectives» die notwendigen Grundlagen für die Ausarbeitung eines Schweizer Systems der ausgehandelten Strafrechtspflege für Unternehmen dar und entwickelt einen Gesetzesentwurf.

Der Fachkräftemangel bremst unter anderem auch die juristische Branche. Ein Baustein zur Lösung des Problems ist die rechtswissenschaftliche Ausbildung an einer Fachhochschule. Davon sind Lukas Schaub, Renata Trajkova und Philipp Sieber überzeugt und berichten in ihrem Beitrag «Vom Wert der rechtswissenschaftlichen Ausbildung an Fachhochschulen» von den Erfahrungen mit dem Bachelor-Studiengang Angewandtes Recht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Winterthur.

Im Anwendungsbereich des BVG gilt der Grundsatz der durchgehenden Verzinsung. Ein Blick auf die Praxis der Vorsorgeeinrichtungen zeigt, dass im Scheidungsfall die Verzinsung der zu teilenden Austrittsleistung unterschiedlich gehandhabt wird. Der Beitrag von Karin Müller bietet einen Überblick und versucht, einen Lösungsansatz zum Thema «Verzinsung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung» aufzuzeigen.

Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!

Stephan Kilian
Editions Weblaw

Wissenschaftliche Beiträge
Nour Bulovic
Abstract

Der Beitrag legt die Notwendigkeit dar, im schweizerischen Recht ein alternatives Verfahren zu den Strafverfolgungen gegenüber Unternehmen einzuführen, vergleichbar dem US-amerikanischen Deferred Prosecution Agreement (DPA) oder der französischen Convention judiciaire d’intérêt public (CJIP). Nach einer Analyse der dem Verfahrens- und Sanktionsrahmen inhärenten Grenzen bei der Unternehmensstrafbarkeit (Art. 102 StGB) werden die Grundlagen für die Ausgestaltung eines schweizerischen Systems verhandelter Justiz entwickelt, das die Mängel des geltenden Rechts abzufedern vermöchte. Am Ende der Untersuchung wird ein Gesetzesentwurf vorgelegt. (xf)

Perspektiven
Lukas Schaub
Lukas Schaub
Renata Trajkova
Renata Trajkova
Philipp Sieber
Abstract

Im August 2025 haben an der School of Management and Law an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Winterthur erstmals Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Angewandtes Recht ihre Bachelordiplome entgegengenommen. Sie sind damit die erste Generation, die ein reines Rechtsstudium an einer staatlichen Fachhochschule auf Bachelorstufe absolviert hat. Der Beitrag stellt den Studiengang vor und zeigt, weshalb es ihn neben universitären Angeboten benötigt.

Beiträge
Karin Müller
Karin Müller
Abstract

Im Anwendungsbereich des BVG gilt der Grundsatz der durchgehenden Verzinsung. Ein Blick auf die Praxis der Vorsorgeeinrichtungen zeigt, dass die Verzinsung der im Scheidungsfall zu teilenden Austrittsleistung zwischen der Einleitung des Scheidungsverfahrens und der Überweisung durch die Vorsorgeeinrichtungen unterschiedlich gehandhabt wird. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die anwendbaren Grundsätze sowie die Praxis der Vorsorgeeinrichtungen und versucht, einen Lösungsansatz auf dem Weg zur Vereinheitlichung der Praxis aufzuzeigen.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht erklärt eine Verfügung des Schwyzer Amtes für Gesundheit und Soziales für nichtig, mit der es medizinische Leitungspersonen einer Klinik bezüglich eines Patienten mit pädophilen Neigungen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden von der beruflichen Schweigepflicht entbunden hat. Weil der Betroffene nicht in das Verfahren einbezogen und ihm die Verfügung nicht eröffnet wurde, liegen besonders schwere Verfahrensmängel vor. (Urteil 2C_332/2024)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat in den Kantonen Jura, Neuenburg, Freiburg und Bern kantonale und kommunale Beschaffungen für Strassensanierungen untersucht. Vier Unternehmen sprachen ihre Offerten und Preise zwischen 2009 bis 2021 für Beschaffungen der öffentlichen Hand in unterschiedlicher Form ab. Sie kooperierten und regelten das Verfahren mit der WEKO einvernehmlich.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. September 2025 mit einer Änderung der Bundespersonalverordnung die rechtlichen Grundlagen für bereits früher beschlossene Anpassungen am Lohn- und Personalbeurteilungssystem der Bundesverwaltung geschaffen. Zudem hat er weitere Anpassungen verabschiedet – unter anderem eine allgemeine Rückzahlungspflicht von Abgangsentschädigungen.

Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überführt die Bankeninsolvenzverordnung-FINMA, Versicherungskonkursverordnung-FINMA und Kollektivanlagen-Konkursverordnung-FINMA in eine neue konsolidierte Insolvenzverordnung FINMA. Die bestehenden Regelungen wurden überarbeitet und punktuell angepasst – basierend auf Erkenntnissen aus der Praxis und Lehre. Darüber hinaus setzt die Insolvenzverordnung FINMA die durch die Revisionen des Bankengesetzes (BankG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) erforderlich gewordenen Anpassungen um.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juli bis und mit 16. August 2025 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.