Sehr geehrte Leser*innen
Die Diskussion um die zu verhandelnden Verträge mit der EU nimmt unter dem Schlagwort «Bilaterale III» Fahrt auf. Der ehemalige Bundesrichter Hansjörg Seiler wägt die Argumente rund um Bundesverfassung und EU-Bestimmungen ab und kommt zum Ergebnis, dass unter verschiedenen Rechtstiteln ein obligatorisches Referendum zulässig oder geboten ist.
Die vier wohl häufigsten Rügen, die in Verfahren der Staats- und Verwaltungsrechtspflege vor dem Bundesgericht erhoben werden, sind gleichzeitig diejenigen, für die dort besondere Regeln gelten. Mathias Kaufmanns Beitrag Die «Big 4» vor Bundesgericht stellt die Praxis zu den Rügen der Willkür, der Unverhältnismässigkeit, der Gehörsverletzung und der fehlerhaften Feststellung des Sachverhalts dar.
Die Digitalisierung schreitet tüchtig voran und macht auch vor Gerichtsverfahren nicht halt. Der Zürcher Kantonsrat sieht in den Änderungen des VRG/ZH vom 30. Oktober 2023 ausschliesslich den elektronischen Verkehr von Verfahrenshandlungen mittels qualifizierter Signatur für berufliche Parteivertreter*innen vor (voraussichtliches Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2027). Das Bundesgericht prüfte diese Pflichten aus dem VRG/ZH und stuft diesen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit als leichten, jedoch verhältnismässigen Eingriff ein und betont die Effizienzvorteile. Aaron Steiner und Caroline Schönholzer merken in ihrer Urteilsbesprechung «Digital-Only» Pflicht für berufliche Parteivertreter:innen im Kanton Zürich kritisch an, dass die angenommenen Vorteile genau abgewogen werden müssen, da sie sonst einen Effizienzmythos reproduzieren.
In den diesjährigen Weiterbildungsseminaren der Stiftung Schweizerisches Notariat wurden Aktualitäten und ausgewählte Rechtsfragen zum Gesellschaftsrecht behandelt. Die Referate der Seminare in Zürich und Lausanne sind in einem Tagungsband zusammengefasst, den Roland Pfäffli in seiner Rezension Gesellschaftsrecht / Droit commercial genauer vorstellt.
Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!
Stephan Kilian
Editions Weblaw
Abstract
Der Beitrag untersucht, ob die aktuell diskutierten Abkommen mit der EU dem obligatorischen Referendum unterstellt werden können oder müssen. Er kommt zum Ergebnis, dass unter verschiedenen Rechtstiteln ein obligatorisches Referendum zulässig oder geboten ist. Namentlich verstösst die Änderung des FZA, insbesondere die damit verbundene weitgehende Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie der EU, gegen Art. 121a Abs. 4 BV. Sie ist daher verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn spätestens gleichzeitig mit der Genehmigung der Abkommen diese Verfassungsbestimmung geändert wird, was in jedem Fall dem obligatorischen Verfassungsreferendum untersteht.
Abstract
Die vier wohl häufigsten Rügen, die in Verfahren der Staats- und Verwaltungsrechtspflege vor Bundesgericht erhoben werden, sind gleichzeitig diejenigen, für die dort besondere Regeln gelten. Diese besonderen Regeln sind (nicht nur) für Studierende oft schwer zu durchschauen. Der vorliegende Beitrag versucht sich an einer Entwirrung des Knäuels.
Abstract
Am 30. Oktober 2023 beschloss der Zürcher Kantonsrat mittels Revision des VRG/ZH den ausschliesslich elektronischen Verkehr von Verfahrenshandlungen mittels qualifizierter Signatur für berufliche Parteivertreter:innen ab 1. Januar 2026 (das Inkrafttreten der Änderungen wurde anfangs Juli 2025 um ein Jahr auf den 1. Januar 2027 verschoben). Das Bundesgericht stuft diesen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit als leichten, jedoch verhältnismässigen Eingriff ein und betont die Effizienzvorteile (2C_113/2024 vom 3. Dezember 2024, zur Publikation vorgesehen). Die Autorin und der Autor merken kritisch an, dass die angenommenen Vorteile einen Effizienzmythos darstellen, da digitale Verfahren neue bürokratische Hürden und Mehraufwand mit sich bringen könnten.
Abstract
Die Stiftung Schweizerisches Notariat führt regelmässig Weiterbildungsseminare durch. In diesem Jahr wurden Aktualitäten und ausgewählte Rechtsfragen zum Gesellschaftsrecht behandelt. Die Referate der Seminare in Zürich und Lausanne sind in einem Tagungsband zusammengefasst. Dieser bildet Gegenstand dieses Beitrags.
Abstract
Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer an. Die neuesten Änderungen betreffen das Steuerjahr 2026.
Abstract
Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern, -abgaben und -sanktionen an das gesunkene Zinsniveau an. Ab 2026 gilt grundsätzlich ein Verzugs- und Vergütungszinssatz von 4,0 %. Einzig der Vergütungszinssatz auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer beträgt 0,0 %.
Abstract
Der Kanton Neuenburg (NE) und drei weitere Kantone stellen den Lernfahrausweis neu auch elektronisch (eLFA) aus. Bisher war das einzig im Kanton Appenzell Ausserrhoden (AR) möglich. Bis Ende Jahr wird der eLFA in der ganzen Schweiz zur Verfügung stehen. Die Ausbaupläne wurden am 8. September 2025 in Anwesenheit von Bundesrat Beat Jans und Regierungsrätin Céline Vara an einer Medienkonferenz in Neuenburg vorgestellt.
Abstract
Nach Gesprächen mit der Branche erlässt das Bundesamt für Verkehr (BAV) neue Vorschriften, mit denen die Sicherheit des Schienengüterverkehrs in der Schweiz gewährleistet werden soll. Im Vordergrund stehen Vorgaben an minimale Raddurchmesser, eine systematische und häufigere Wartung sowie optimierte Kontrollen. Die Umsetzung dieser Sicherheitsmassnahmen soll sofort beginnen.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. September 2025 das Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien» beschlossen. Ab 1. Januar 2026 müssen die Kantone einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung leisten. Dadurch wird sichergestellt, dass sich die Prämienverbilligungen im gleichen Masse wie die Prämien entwickeln und die finanzielle Belastung für die Haushalte tragbar bleibt. Die Kantone müssen zudem ein Sozialziel festlegen und bestimmen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten höchstens ausmachen darf.
Abstract
Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und mit dem Wunschelternteil zusammenleben, sollen vom Wunschelternteil schneller adoptiert werden können. Damit wird der gesellschaftlichen Entwicklung und der Vielfalt moderner Familienformen besser Rechnung getragen. An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im September 2025. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter