Sehr geehrte Leser*innen
Mindestens 15 Prozent der in Strafbefehlsverfahren beschuldigten Personen verstehen die Verfahrenssprache nicht und benötigen die Dienste von Dolmetscher*innen. In manchen Rechtsbereichen sind schon jetzt Verfahren oder bestimmte Verfahrenshandlungen vor Schweizer Gerichten auf Englisch zulässig. Dafür braucht es jedoch zuverlässig übersetzte Gesetzestexte. Dabei sollte der Wortlaut der Übersetzung so gewählt werden, dass der Sinn der Norm möglichst präzise wiedergegeben wird. Dies ist eine äusserst schwierige, methodisch herausfordernde und aufwändige Aufgabe. Ekaterina Korolevskaya und Stefan Maeder diskutieren in Lost in Translation die Schwierigkeiten bei der englischen Übersetzung des Strafgesetzbuches.
Im Beitrag Pratique et jurisprudences relatives aux rôles et devoirs des organes d’une banque – violation du droit de la surveillance zeigt Thierry Zumstein, dass die Finanzmarktaufsicht (FINMA) bereits heute über ein ausreichendes Instrumentarium verfügt, um die von ihr festgestellten Mängel klar zu benennen und die Verantwortlichen in der Bank zu adressieren. Trotzdem wird in der öffentlichen Diskussion oft der Eindruck erweckt, dass bei einem Versagen in der Organisation einer Bank die Bank als Ganzes gegen die Regeln verstossen hat, ohne dass präzisiert wird, wer von den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung dafür verantwortlich ist.
Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) wegen einer jährlichen Ersparnis von 37'000 Franken abzuschaffen. Die Abschaffung würde die volkswirtschaftlich zentrale Berücksichtigung des Konsumentenrechts in den strategischen Debatten verringern, denn die EKK spielt eine wichtige Rolle als Reflexionsplattform, die Unternehmen und Privathaushalte sowie die Expertise der Wissenschaft zusammenbringt. Alexander Brunner und Pascal Pichonnaz beziehen in Abschaffung der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen? Stellung und zeigen, wie die EKK mit ihren Empfehlungen u.a. zum Internet der Dinge, zu KI, Nachhaltigkeit und Greenwashing sowie im Vertragsrecht einen entscheidenden Beitrag zur Debatte geleistet hat.
In französischer Sprache ist die 3. Auflage des Standardwerks zum Notariatsrecht von Professor Dr. Michel Mooser erschienen. Das Buch reflektiert die seit der letzten Auflage ergangene Rechtsprechung und Entwicklung und zeigt die Zukunftsaussichten, insbesondere auch im digitalen Bereich. Roland Pfäffli hat Droit notarial für Sie gelesen und zusammengefasst.
Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!
Stephan Kilian
Editions Weblaw
Abstract
Englisch gewinnt auch im Strafrecht an Gewicht, etwa in Verfahren mit internationalem Bezug oder in der Rechtshilfe. Dieser Aufsatz befasst sich mit der englischen Übersetzung des StGB in der Systematischen Rechtssammlung, namentlich mit ihrer Stellung im Vergleich zum Rätoromanischen und mit Begriffen wie «Vorsatz», «Fahrlässigkeit» oder «Arglist». Es zeigen sich Inkonsistenzen: «vorsätzlich» wird mal mit «wilfully», mal mit «intentionally» übersetzt, bei Art. 117 StGB erscheint «recklessness», während «arglistig» in Art. 146 StGB fehlt. Das beeinträchtigt die rechtsdogmatische Klarheit und unterstreicht die Notwendigkeit verlässlicher Übersetzungen.
Abstract
Nach einem Überblick über die allgemeinen Pflichten des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie deren Anwendbarkeit im Bankensektor beleuchtet der Autor die verschiedenen Formen der Verstösse gegen aufsichtsrechtliche Sorgfaltspflichten. Im Anschluss werden die praktischen Aspekte des sogenannten Enforcementverfahrens und die damit verbundenen Sanktionen dargestellt. Zudem werden verschiedene jüngst vorgeschlagene Verbesserungsansätze sowie die wünschenswerten Interventionen der Aufsichtsbehörde im Lichte zahlreicher Gerichtsentscheide kommentiert. Die Überprüfung der geltenden Vorschriften zeigt schliesslich auf, dass nicht die Zunahme der Normen, sondern deren konsequentere Anwendung als Aufsichtsinstrument dienen sollte. (xf)
Abstract
Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) wegen einer jährlichen Ersparnis von 37'000 Franken abzuschaffen, dies im Widerspruch zum Auftrag der Wirtschaftsverfassung zur Wahrung der Rechte der Konsumenten (Art. 97 BV). Die Abschaffung würde die volkswirtschaftlich zentrale Berücksichtigung des Konsumentenrechts in den strategischen Debatten verringern, denn die EKK spielt eine einzigartige Rolle als Reflexionsplattform, die Unternehmen und Privathaushalte (Konsumentinnen und Konsumenten) sowie die Expertise der Wissenschaft zusammenbringt. Seit Jahrzehnten leistet die EKK mit ihren Empfehlungen u.a. zum Internet der Dinge, zu KI, Nachhaltigkeit und Greenwashing sowie im Vertragsrecht einen entscheidenden Beitrag zur Debatte.
Abstract
Kürzlich ist in französischer Sprache die 3. Auflage des Standardwerks zum Notariatsrecht von Professor Dr. Michel Mooser erschienen. Das Buch reflektiert die seit der letzten Auflage ergangene Rechtsprechung und Entwicklung und zeigt die Zukunftsaussichten, insbesondere auch im digitalen Bereich.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht weist an der Hauptverhandlung vom 7. Oktober 2025 die Klage eines Mannes gegen die Eidgenossenschaft ab, der aufgrund der notrechtlichen Massnahmen des Bundesrats zur Ermöglichung der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 einen Wertverlust seiner Aktien geltend macht. (Urteil 2E_5/2024)
Abstract
Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist weiterhin nicht absehbar. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2027 aufgehoben. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. Oktober 2025 entschieden. Bis zum genannten Zeitpunkt verlängert er auch die Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S). In Umsetzung eines Parlamentsbeschlusses unterscheidet das Staatssekretariat für Migration (SEM) bei der Gewährung des vorübergehenden Schutzes neu zwischen Regionen, in die die Rückkehr zumutbar respektive nicht zumutbar ist.
Abstract
Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 die Höchtsbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate erhöht und damit von einer entsprechenden erweiterten Kompetenz Gebrauch gemacht, die ihm das Parlament vor Kurzem verliehen hat. Mit dieser Erhöhung der Bezugsdauer unterstützt er gezielt vor allem die exportorientierten Branchen und Unternehmen in der Schweiz. Die geänderte Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.
Abstract
Der Marktzugang für Gesundheitsdienstleister steht seit mehreren Jahren im Fokus der Wettbewerbskommission (WEKO). Die WEKO setzt sich für einen binnenmarktrechtskonformen Marktzugang im Interesse der betroffenen Dienstleister ein. Das Bundesgericht hat mit zwei jüngst ergangenen Urteilen diese Bemühungen der WEKO gestützt.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. August bis und mit 16. September 2025 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Jusletter