Sehr geehrte Leser*innen
Das schweizerische Kaufrecht hat im vergangenen Jahr neue Gewährleistungs- und Verjährungsvorschriften für den Grundstückskauf erhalten. Diese Teilrevision bildet gleichsam den Auftakt zu einem weiteren, längst überfälligen Schritt: zur Anpassung des Gesetzes an den Umstand, dass Erwerbsverträge heute oft nicht mehr aus punktuellen Begegnungen bestehen, wie sie auf traditionellen Marktplätzen üblich waren, sondern in einer andauernden Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien münden.
Die Beiträge dieser Schwerpunktausgabe befassen sich mit ausgewählten Fragen, die sich aus wissenschaftlicher Sicht im Kontext mit «modernen» Kaufverträgen stellen können. Weiter wird die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum geltenden Kaufrecht analysiert und kommentiert. Diese und weitere Themen konnten bereits im Mai 2025 an der ersten Schweizerischen Kaufrechtstagung, die ich gemeinsam mit Yeşim M. Atamer, Markus Vischer, Christoph Brunner und Dario Galli durchführen konnte, diskutiert und «getestet» werden. Ich danke den Anwesenden für Ihr Engagement und Interesse sowie ganz besonders den Autorinnen und Autoren, die bereit waren, ihre Ausführungen zu verschriftlichen. Sie tragen entscheidend dazu bei, dass das schweizerische Kaufrecht aus seinem jahrzehntelangen Dornröschenschlaf erwacht und den neuen Rahmenbedingungen gerecht wird.
Sonja Maire und David Oppliger widmen ihren Beitrag den aktuellen Revisionen mit Bezug zum Kaufrecht und ermöglichen uns damit, wie bereits im Vorjahr, einen wertvollen Einblick in die Werkstatt des Gesetzgebers. Schwerpunkte der Darstellung bilden die im Dezember 2024 abgeschlossene Revision des Bauvertragsrechts sowie die Modernisierung des Gewährleistungsrechts beim Kauf.
Yeşim M. Atamer, Thierry Bechtold, Annika Bucheli und Lynn Luwarso befassen sich mit Online-Plattformen im Warenhandel und mit der Frage, inwiefern Vertragswidrigkeiten von Drittanbietern zu einer Haftung der Plattformen führen können. Die Autor*innen weisen insbesondere darauf hin, dass aufsichtsrechtliche Informations-, Überwachungs- und Identifizierungspflichten auch als Orientierungshilfe für die privatrechtlichen Verhältnisse eingesetzt werden können.
Christoph Brunner, Dario Galli und Markus Vischer vermitteln uns einen umfassenden Überblick über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht im Jahr 2024. Thematische Schwerpunkte bilden das CISG, für den Unternehmenskauf u.a. die Abgrenzung von Vorkaufsrecht und Vorhandrecht, für den Grundstückskauf die Unterscheidung zwischen echten Bedingungen und Rechtsbedingungen, den Umfang des Formzwangs bei der Einräumung eines Kaufsrechts sowie den Irrtum über die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Mirjam Eggen und Michael Toneatti behandeln das Bezahlen von digitalen Dienstleistungen mit Daten bzw. Geld und damit das Thema Pay or Okay unter datenschutzrechtlichen und vertragsrechtlichen Gesichtspunkten. Sie zeigen dabei auf, dass die Freiwilligkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligung auch im vertraglichen Kontext gewahrt werden kann. Zugleich weisen sie auf offene Fragen hin, die unter geltendem Recht im Verhältnis zwischen Datenschutz- und Vertragsrecht bestehen und für die Beteiligten zu Rechtsunsicherheit führen.
Bern, im November 2025
Mirjam Eggen
Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Bern
Abstract
Verschiedene Revisionen mit Bezug zum Kaufrecht sind derzeit – in unterschiedlichen Stadien – in Arbeit oder werden diskutiert. Der vorliegende Beitrag gibt ein kurzes Update zu den diesbezüglichen aktuellen Entwicklungen.
Abstract
Digitale Marktplätze haben den Warenhandel grundlegend verändert und zugleich neue Haftungsfragen aufgeworfen. Der Beitrag untersucht die zivilrechtliche Einordnung von Plattformbetreibern im Verhältnis zu Drittanbietern und Konsumentinnen. Im Mittelpunkt stehen die vertraglichen Beziehungen und Haftungsrisiken nach schweizerischem Recht sowie rechtsvergleichende Entwicklungen in der EU, insbesondere im Lichte des Digital Services Act.
Abstract
Dieser Beitrag enthält eine Zusammenfassung und Kommentierung der wichtigsten Entscheide des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht im Jahr 2024. Berücksichtigt wurden die in der Amtlichen Sammlung publizierten Entscheide sowie die im Internet abrufbaren «unpublizierten Entscheide». Die Initialen in den Titeln geben jeweils den oder die Verfasser an.
Abstract
Personendaten werden verbreitet dafür eingesetzt, um digitale Leistungsangebote nutzen zu können. Beim Herunterladen von Apps oder bei der Registrierung auf sozialen Plattformen werden die Nutzer dazu aufgefordert, in die weitreichende Weitergabe und Nutzung ihrer Daten einzuwilligen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist eine solche Einwilligung nur zulässig, wenn sie freiwillig erfolgt. Diskutiert wird dabei, unter welchen Voraussetzungen sog. Pay or Okay-Lösungen die Freiwilligkeit gewährleisten. Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit der Frage, wie sich die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Datenbearbeitung auf das Vertragsrecht auswirken.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht spricht einen Mann im Kontext sadomasochistischer Praktiken wegen einfacher Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung schuldig; er hatte sich bei einem späteren Treffen nicht der Zustimmung seiner Partnerin versichert, nachdem sie sechs Monate zuvor zweimal entsprechende Praktiken ausgeübt hatten. Indem er sich beim erneuten Zusammentreffen nicht um die Frage der Zustimmung seiner Partnerin gekümmert hat, nahm er das Risiko in Kauf, dass sie mit diesen Praktiken nicht einverstanden sein könnte. Das Bundesgericht hebt den Freispruch des Mannes durch das Freiburger Kantonsgericht auf. (Urteile (6B_399/2024 und 6B_405/2024)
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. November 2025 das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zur Übermittlung von Flugpassagierdaten (PNR) gutgeheissen. Das Abkommen regelt die Übermittlung von Flugpassagierdaten durch die Luftverkehrsunternehmen aus der EU an die Schweiz, die Bearbeitung dieser Daten durch die Schweiz und den Informationsaustausch zwischen den für die Bearbeitung von PNR verantwortlichen nationalen Stellen der Vertragsparteien. Damit soll die Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität verstärkt werden. Ausserdem hat der Bundesrat an derselben Sitzung die Teilinkraftsetzung von drei Artikeln des Flugpassagierdatengesetzes beschlossen.
Abstract
Schon heute können Patientinnen und Patienten in Apotheken bestimmte rezeptpflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung beziehen. Um den Apotheken die erforderliche Dokumentation zu erleichtern, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. November 2025 eine Anpassung der Arzneimittelverordnung beschlossen.
Abstract
Am 19. November 2025 hat der Bundesrat die Teilrevision der CO₂-Verordnung per 1.Januar 2026 in Kraft gesetzt. Die Anpassungen sind notwendig, um das Emissions-handelssystem der Schweiz im Einklang mit jenem der EU weiterzuentwickeln. Die Teilrevision betrifft auch punktuelle Anpassungen, unter anderem bei den CO₂-Zielwerten für Neufahrzeuge und bei der Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure. Zudem sollen Betreiber von Hochtemperaturprozessen neu einen reduzierten Mindestwert für die Absenkung ihrer Treibhausgasemissionen beantragen können.
Abstract
Wer einer Person nachstellt, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. An seiner Sitzung vom 19. November 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) auf den 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
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