Sehr geehrte Leser*innen
Der Bundesrat hat im Oktober 2025 ein umfangreiches Gesetzgebungspaket im Fintech- und Krypto-Bereich in die Vernehmlassung geschickt. Das FINIG-Paket ist das grösste Revisionsvorhaben im Finanzmarktrecht seit Jahren und wird die gesetzlichen Rahmenbedingungen für innovative Finanztechnologien in der Schweiz auf absehbare Zeit bestimmen. Der vorliegende Beitrag Neue Bewilligungen für Zahlungsmittel- und Krypto-Institute von Hans Kuhn und Rolf H. Weber macht den Auftakt zu einer Artikelserie, welche das FINIG-Paket kritisch beleuchtet. Er stellt die Ausgangslage dar, leitet daraus den möglichen Handlungsbedarf ab und behandelt schliesslich eine Reihe von Querschnittsthemen.
| Nr. | Thema | geplante Publikation |
|---|---|---|
| 1 | Einleitung/Übersicht/Taxonomie | 19.1. |
| 2 | Zahlungsmittelinstitut/Stablecoins | 9.2. |
| 3 | Krypto-Institut | 16.2. |
| 4 | FIDLEG | 2.3. |
| 5 | GwG | 16.3. |
| 6 | Konsolidierte Aufsicht | 30.3. |
Der Beitrag von Olga Lieder zu den Rechtswirkungen des Komitologieverfahrens auf die Schweiz untersucht unter dem Blickwinkel des Vertragspaketes der Bilateralen III die Partizipationsmöglichkeiten der Schweiz bei den Rechtsetzungsakten der EU. Es wird der Frage nachgegangen, welche Rechtswirkungen sich für die Schweiz aus den Entscheidungen der Komitologieausschüsse ergeben. Im Fokus stehen insbesondere der autonome Nachvollzug sowie die dynamische Rechtsübernahme. Anhand konkreter Verbesserungsvorschläge werden jetzige sowie zukünftige Beteiligungsmöglichkeiten der Schweiz im Komitologieverfahren analysiert.
In einer demokratischen Gesellschaft spielt die wissenschaftliche Forschung eine grundlegende Rolle. Der Fortschritt in der Wissenschaft ist nicht immer ohne Folgen: Es kommt vor, dass ein Forscher im Rahmen seiner Forschung keine andere Wahl hat, als sich in einer Weise zu verhalten, die gegen eine Strafnorm verstösst. Der Artikel Le chercheur hors la loi ? von Sylvain Métille und Steeven Laugeois befasst sich mit der Frage, ob ein Forscher sich unter Berufung auf einen Rechtfertigungsgrund einer strafrechtlichen Verurteilung entziehen kann.
Das Landgericht München hat ein wichtiges Urteil zur rechtlichen Einordnung von KI-Anwendungen gesprochen. Konkret ging es um urheberrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der sog. Memorisierung von Sprachwerken durch KI-Anwendungen. Gegenstand des Rechtsstreits waren verschiedene Liedtexte (zum Beispiel «Atemlos» von Kristina Bach, «Bochum» und «Männer» von Herbert Grönemeyer, «Über den Wolken» von Reinhard Mey oder «In der Weihnachtsbäckerei» von Rolf Zuckowski). Das konkrete Urteil hat aus unterschiedlichen Aspekten heraus Relevanz für den Rechtsanwender in der Schweiz, resümieren Marcel Griesinger und Daniel Seiler im Beitrag Urheberrecht und KI.
Wir wünschen eine informative und vergnügliche Lektüre!
Stephan Kilian
Abstract
Der Bundesrat hat im Oktober 2025 ein umfangreiches Gesetzgebungspaket im Fintech- und Krypto-Bereich in die Vernehmlassung geschickt. Das FINIG-Paket ist das grösste Revisionsvorhaben im Finanzmarktrecht seit Jahren und wird die gesetzlichen Rahmenbedingungen für innovative Finanztechnologien in der Schweiz auf absehbare Zeit bestimmen. Der vorliegende Beitrag macht den Auftakt zu einer Artikelserie, welche das FINIG-Paket kritisch beleuchtet. Er stellt die Ausgangslage dar, leitet daraus den möglichen Handlungsbedarf ab und behandelt schliesslich eine Reihe von Querschnittthemen.
Abstract
Dieser Beitrag zum Komitologieverfahren untersucht unter dem Blickwinkel des Vertragspaketes der Bilateralen III die Partizipationsmöglichkeiten der Schweiz bei den Rechtsetzungsakten der EU. Es wird der Frage nachgegangen, welche Rechtswirkungen sich für die Schweiz aus den Entscheidungen der Komitologieausschüsse ergeben. Im Fokus stehen insbesondere der autonome Nachvollzug sowie die dynamische Rechtsübernahme. Anhand konkreter Verbesserungsvorschläge werden jetzige sowie zukünftige Beteiligungsmöglichkeiten der Schweiz im Komitologieverfahren analysiert.
Abstract
Die wissenschaftliche Forschung spielt in einer demokratischen Gesellschaft eine grundlegende Rolle. Allerdings ist der Fortschritt in der Wissenschaft nicht immer folgenlos für den Forscher: Es kann vorkommen, dass eine Person im Rahmen einer Forschungstätigkeit keine andere Wahl hat, als in Verhalten an den Tag zu legen, das gegen eine Strafnorm verstösst. Der vorliegende Artikel befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine forschende Person durch Berufung auf einen Rechtfertigungsgrund einer strafrechtlichen Verurteilung entziehen kann. (xf)
Abstract
Gegenstand der nachfolgenden Urteilsbesprechung ist ein aktuelles Urteil aus Deutschland zur rechtlichen Einordnung generativer KI. Im Zentrum stehen urheberrechtliche Fragen zur Nutzung geschützter Liedtexte im Kontext des Trainings eines Sprachmodells sowie zur rechtlichen Qualifikation der im Modell erfolgenden Speicherung und Verarbeitungsweise. Der Beitrag arbeitet die zentralen Erwägungen des Gerichts heraus, ordnet sie in die Systematik des Urheberrechts ein und zeigt die praktischen Konsequenzen für Rechteinhaber und KI-Anbieter auf.
Abstract
ECHR – In the case of Nejjar v. Switzerland the European Court of Human Rights held, unanimously, that there had been: a violation of Art. 6 § 1 (right of access to a court) of the European Convention on Human Rights. (Application no. 9087/18)
Abstract
Ab Mitte 2026 haben Grundstückbesitzerinnen und Grundstückbesitzer neue Möglichkeiten, um rascher und effizienter gegen eine Hausbesetzung vorzugehen. Namentlich wird das Selbsthilferecht gestärkt. Ausserdem wird es mit dem neuen Instrument der gerichtlichen Verfügung künftig einfacher, gegen einen unbekannten Personenkreis vorzugehen. An seiner Sitzung vom 14. Januar 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Juli 2026 in Kraft zu setzen.
Abstract
Der Bundesrat hat am 14. Januar 2026 das definitive Verhandlungsmandat für ein Handelsabkommen mit den USA verabschiedet. Das Verhandlungsmandat wurde vorgängig mit den aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments sowie den Kantonen konsultiert.
Abstract
Das Sekretariat der WEKO hat eine Vorabklärung gegen Microsoft betreffend die Lizenzpreise von Microsoft in der Schweiz eröffnet. Die in jüngerer Zeit festgestellten zahlreichen Preiserhöhungen könnten Hinweise auf unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen darstellen.
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erklärt in einer neuen Aufsichtsmitteilung, wie sie die Risiken bei der Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten einschätzt. Die Aufsichtsmitteilung zeigt, welche Regeln für Institute gelten, um kryptobasierte Vermögenswerte sicher aufzubewahren.
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