Liebe Leser*innen
Verbrechen, die im oder mithilfe des Darknets begangen werden, sind oft schwer gerichtsfest nachzuweisen. Dürfen Beweise, die ausländische Behörden mittels Weiterführung einer Fakesite im Darknet erhoben haben, in schweizerischen Strafverfahren verwertet werden? Oder steht der Verwertbarkeit das Täuschungsverbot nach Art. 140 Abs. 1 StPO entgegen? Im Beitrag Die Vereinbarkeit der Beweiserhebung mittels Weiterführung einer Fakesite im Darknet durch ausländische Behörden mit dem Täuschungsverbot gemäss Art. 140 Abs. 1 StPO von Arik Röthlisberger und Daniel Jositsch werden die für das Verständnis des Phänomens notwendigen Begriffe und technischen Grundlagen dargelegt. Anschliessend werden die Massgeblichkeit des Täuschungsverbots, die Zurechnungsfrage und die Qualifikation sowie Vereinbarkeit der einzelnen Teilhandlungen der Beweiserhebung mit Art. 140 Abs. 1 StPO untersucht.
In einem Grundsatzentscheid beantwortet das Bundesgericht erstmals die (in der Lehre und der kantonalen Rechtsprechung) bislang umstrittene Frage, ob Retrozessionen bei blossen Konto-/Depot-Beziehungen (execution only) herauszugeben sind. Es verneint dies: Solche Vergütungen stehen nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Auftragsausführung, weil bei reiner Ausführung kein relevantes Risiko eines Interessenkonflikts besteht. Beat Mathys analysiert und kommentiert in seinem Beitrag Retrozessionen bei execution only: Keine Herausgabepflicht den Entscheid und ordnet ihn in Lehre und Rechtsprechung ein.
Der Beitrag von Valentin Conrad analysiert den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (HFG) insbesondere im Hinblick auf internationale Kooperationen, die die Wiederverwendung von Daten und biologischem Material beinhalten. Der territoriale Anwendungsbereich im Schweizer Recht steht im Gegensatz zu modernen Datenschutzgesetzen, die einen eher extraterritorialen Geltungsbereich haben. Ein kurzer Exkurs zum französischen und deutschen Recht vergleicht die Ansätze dieser Nachbarländer, um die Auswirkungen des Territorialitätsprinzips im Bereich der Forschung am Menschen besser zu verstehen. Der Beitrag Recherche sur l’être humain : une analyse critique du champ d’application de la LRH, en particulier de son champ d’application territorial hinterfragt die Zweckmässigkeit der Anwendung von datenschutzrechtlichen Grundsätzen in diesem Bereich.
Zum Rücktritt von Professor Dr. iur. Adriano Marantelli ist eine Festschrift mit 24 Beiträgen aus dem Bereich Steuerrecht erschienen. Die Rezension von Roland Pfäffli zum Liber amicorum: Steuerrecht und Rechtsstaat gibt einen Überblick zu den Beiträgen. Im Fokus stehen Methodik und Grundsätze des Steuerrechts sowie dessen Bezüge zum Zivilrecht, die Besteuerung natürlicher Personen, von Tieren und Vermögensstrukturen, die Besteuerung von juristischen Personen, das internationale und das interkantonale Steuerrecht, das Steuerverfahrensrecht und Steuerstrafrecht sowie die Steuerpolitik und die neueren Entwicklungen im Steuerrecht.
Wir wünschen eine erkenntnisreiche und vergnügliche Lektüre!
Stephan Kilian
Verlagsleiter Weblaw
Abstract
Im vorliegenden Beitrag wird die Frage untersucht, ob Beweise, die ausländische Behörden mittels Weiterführung einer Fakesite im Darknet erheben, in schweizerischen Strafverfahren verwertet werden dürfen, oder ob dem das Täuschungsverbot nach Art. 140 Abs. 1 StPO entgegensteht. Nach der Darlegung des Phänomens (II) werden die Fragen der Massgeblichkeit von Art. 140 Abs. 1 StPO, der Zurechnung sowie der Vereinbarkeit der Teilhandlungen mit Art. 140 Abs. 1 StPO untersucht (III). Der Beitrag gelangt zum Ergebnis, dass diese Beweiserhebung nicht mit dem Täuschungsverbot vereinbar ist und Beweise nicht verwertet werden dürfen (IV).
Abstract
In einem Grundsatzentscheid beantwortet das Bundesgericht erstmals die (in der Lehre und der kantonalen Rechtsprechung) bislang umstrittene Frage, ob Retrozessionen bei blossen Konto-/Depot-Beziehungen (execution only) herauszugeben sind. Es verneint dies: Solche Vergütungen stehen nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Auftragsausführung, weil bei reiner Ausführung kein relevantes Risiko eines Interessenkonflikts besteht. Der Autor analysiert und kommentiert den Entscheid und ordnet ihn in Lehre und Rechtsprechung ein.
Abstract
Der vorliegende Beitrag analysiert den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (HFG) und seiner Ausführungsverordnungen, insbesondere im Hinblick auf internationale Kooperationen, die die Wiederverwendung von Daten und biologischem Material beinhalten. Der territoriale Anwendungsbereich im Schweizer Recht steht im Gegensatz zu modernen Datenschutzgesetzen, die einen eher extraterritorialen Geltungsbereich haben. Ein kurzer Exkurs zum französischen und deutschen Recht vergleicht die Ansätze dieser Nachbarländer, um die Auswirkungen des Territorialitätsprinzips im Bereich der Forschung am Menschen besser zu verstehen. Der vorlie-gende Beitrag hinterfragt die Zweckmässigkeit der Anwendung von Grundsätzen in diesem Bereich, die denen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten ähneln.
Abstract
Zum Rücktritt von Professor Dr. iur. Adriano Marantelli ist eine Festschrift mit 24 Beiträgen erschienen. Im Rahmen eines feierlichen Anlasses der Universität Bern wurde diese Festschrift dem Jubilar im Anschluss an seine Abschiedsvorlesung vom 22. Januar 2026 überreicht. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick zu den einzelnen Abhandlungen.
Abstract
BGer – Ein 1989 wegen mehrfachen Mordes und weiterer Delikte an Minderjährigen zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilter Mann erhält keinen begleiteten Hafturlaub. Angesichts des sehr hohen Rückfallrisikos und der derzeit fehlenden Aussicht auf ein deliktfreies Leben in Freiheit fällt dies nicht in Betracht. (Urteil 7B_518/2025)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht anerkennt in einem Leiturteil, dass die Kosten für ein Ferienlager für Kinder steuerlich abzugsfähige Drittbetreuungskosten darstellen können. Voraussetzung ist, dass das in Anspruch genommene Angebot in erster Linie einem Bedürfnis der unterhaltspflichtigen Steuerpflichtigen zur Betreuung des Kindes entspricht. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Genfer Steuerverwaltung gegen das Urteil des Kantonsgerichts ab, das den Steuerpflichtigen Recht gegeben hatte. (Urteil 9C_156/2025)
Abstract
Wollen sich Behörden des Bundes und der Kantone gegenseitig Zugang zu ihren Datenbanken gewähren, müssen die entsprechenden Rechtsgrundlagen kompatibel sein. Nur so ist die gemeinsame Nutzung von Datenbanken zulässig. Entsprechend wichtig ist deshalb die sorgfältige Koordination bei der Gesetzgebung. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht vom 6. März 2026. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis Ende 2026 prüfen, ob der Leitfaden zur Datenschutzgesetzgebung mit entsprechenden Hinweisen ergänzt werden soll.
Abstract
Neue synthetische Drogen können erhebliche Gesundheitsgefahren bergen – für Konsumentinnen und Konsumenten sind die Risiken nicht abschätzbar. Um diese Designerdrogen wirksam zu bekämpfen, ergänzt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) per 13. März 2026 die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung um weitere Substanzen. Damit unterstehen diese Stoffe dem Betäubungsmittelgesetz; Herstellung, Handel und Anwendung sind illegal.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im März 2026. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.
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