Liebe Leser*innen
Erklärtes Ziel von Strafe im juristischen Sinn ist die Resozialisierung des Täters / der Täterin und damit die erfolgreiche Reintegration dieser Person in die friedliche Gesellschaft. Dieses Ziel muss in einem kommunikativen Prozess sowohl für die Täter*innenschaft als auch für die Gesellschaft verständlich sein, damit die Resozialisierung glückt. Der Beitrag von Alexander Vetterli Kommunikation im Rahmen der Strafzumessung beleuchtet die Begründung von Strafen im Rahmen der Zumessung auf deren Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit hin.
Der Entwurf des neuen Bundesgesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) sieht vor, dass der «gesetzliche Vertreter» einer urteilsunfähigen Person alle Rechte an der elektronischen Gesundheitsakte wahrnimmt, einschliesslich der Einsichtnahme in besonders schützenswerte Personendaten. Dieser Zugang birgt in Verbindung mit der geplanten automatischen Öffnung der Akte für die gesamte Bevölkerung Risiken einer Verletzung des Arztgeheimnisses. Der Beitrag Dossier électronique de santé et incapacité de discernement von Frédéric Erard und Roxanne Kraege formuliert Empfehlungen für eine Umsetzung im Einklang mit den gesetzlichen Vertraulichkeitsanforderungen.
Biba Homsy stellt in Application de la LSFin aux cryptoactifs – fausse bonne idée ? den aktuellen schweizerischen Rechtsrahmen für Kryptowerte vor und analysiert die im Vorentwurf vorgesehenen Änderungen, insbesondere die Ausweitung der Vorschriften des Finanzmarktgesetzes (FinMG) auf Kryptowerte. Der Vorentwurf beschränke sich nicht darauf, einige Verhaltensregeln hinzuzufügen, sondern verändere die Logik der regulatorischen Einstufung von Kryptowerte tiefgreifend.
| Nr. | Thema | Publikation |
|---|---|---|
| 1 | Einleitung/Übersicht/Taxonomie | 19.1. |
| 2 | Zahlungsmittelinstitute/Stablecoins | 9.2. |
| 3 | Krypto-Institut | 16.2. |
| 4 | Geldwäscherei | 2.3. |
| 5 | FIDLEG und Kryptowerte | 23.3. |
| 6 | Konsolidierte Aufsicht | 30.3. |
Die Kosten im Gesundheitsbereich werden weiter steigen und bedürfen besonderer betriebswirtschaftlicher Kontrolle. Martino Reinarz und Simon Amstutz weisen in Methodenvielfalt in der Wirtschaftlichkeitskontrolle nach, dass die gern verwendete Screening-Methode in bestimmten Konstellationen keine verlässlichen Resultate liefert und ergänzende Methoden erforderlich sind. Besonders der Durchschnittskostenvergleich auf Behandlungsebene bietet dort Vorteile, wo statistische Verzerrungen auftreten oder die Vergleichbarkeit der jährlichen Durchschnittskosten fehlt. Gleichzeitig wird die Frage der rechtlichen Zulässigkeit solcher Methoden anhand von Lehre und Rechtsprechung analysiert.
Wir wünschen eine erkenntnisreiche und vergnügliche Lektüre!
Stephan Kilian
Verlagsleiter Weblaw
Abstract
Ziel der Strafe ist die Resozialisierung des/r Täters:in und damit die erfolgreiche Reintegration dieser Person in die friedliche Gesellschaft. Dieselbe soll nämlich durch die rechtsstaatlich-prozessuale Bereinigung zeitweiser Disruptionen durch kriminelle Handlungen erhalten bleiben. Diese Bereinigung muss als kommunikativer Prozess sowohl für die Täter:innenschaft als auch die Gesellschaft verständlich sein, damit die Resozialisierung glückt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Begründung der Strafe im Rahmen der Zumessung auf deren Verständlichkeit hin, anhand der Betrachtung, wie und womit die Strafzumessungskriterien beurteilt werden.
Abstract
Der Entwurf des neuen Bundesgesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) sieht vor, dass der «gesetzliche Vertreter» einer urteilsunfähigen Person sämtliche Rechte am elektronischen Gesundheitsdossier wahrnimmt, einschliesslich des Zugriffs auf besonders schützenswerte Personendaten. In Verbindung mit der geplanten automatischen Zugänglichkeit des Dossiers für die gesamte Bevölkerung birgt dieser Zugriff Risiken hinsichtlich der Verletzung des Arztgeheimnisses. Der vorliegende Beitrag formuliert Empfehlungen für eine den gesetzlichen Anforderungen an die Vertraulichkeit entsprechende Umsetzung, die sich auf eine Unterscheidung zwischen Bearbeitungs- und Einsichtsrechten des Dossiers stützen. (xf)
Abstract
In diesem Beitrag wird zunächst der derzeitige schweizerische Rechtsrahmen für Kryptowerte vorgestellt; sodann werden die im Vorentwurf vorgesehenen Änderungen analysiert, insbesondere die Ausweitung der Vorschriften des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) auf Kryptowerte, um deren Auswirkungen auf den Kundenschutz, die Rechtssicherheit und die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz zu bewerten. Es wird die These vertreten, dass sich der Vorentwurf nicht darauf beschränkt, einige Verhaltensregeln hinzuzufügen, sondern die Logik der regulatorischen Einstufung von Kryptowerten tiefgreifender verändert, indem er von einem auf ihrer wirtschaftlichen Funktion basierenden Ansatz zu einem Ansatz der Gleichstellung übergeht, der auf ihrer mit Finanzinstrumenten vergleichbaren Verwendung beruht. (xf)
Abstract
Der Beitrag zeigt, dass die Screening-Methode zur Wirtschaftlichkeitskontrolle in bestimmten Konstellationen keine verlässlichen Resultate liefert und ergänzende Methoden erforderlich sind. Besonders der Durchschnittskostenvergleich auf Behandlungsebene bietet dort Vorteile, wo statistische Verzerrungen auftreten oder Vergleichbarkeit der jährlichen Durchschnittskosten fehlt. Gleichzeitig wird die Frage der rechtlichen Zulässigkeit solcher Methoden anhand von Lehre und Rechtsprechung analysiert. Die Autoren stellen die unterschiedlichen Positionen dar und zeigen auf, weshalb ergänzende Kontrollmethoden notwendig und mit Art. 56 Abs. 6 KVG vereinbar sind.
Abstract
BGer – Die verweigerte Dispensation vom schulischen Schwimmunterricht für ein Kind von Angehörigen der Palmarianischen Kirche ist mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Eltern des Kindes gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Uri ab. (Urteil 2C_300/2023)
Abstract
Die Geschäftslast des Bundesverwaltungsgerichts nahm im Berichtsjahr erneut deutlich zu. Gleichzeitig erzielte das Gericht wesentliche Fortschritte bei der digitalen Transformation seiner Arbeitsprozesse im Rahmen des Organisationsentwicklungs-vorhabens eTAF.
Abstract
Die Anwendung von Notrecht in Krisenzeiten soll transparenter werden. Darin sind sich Bundesrat und Parlament einig. Insbesondere soll der Bundesrat künftig rechtlich detaillierter begründen müssen, weshalb der Rückgriff auf Notrecht in einer bestimmten Situation notwendig ist. Der Bundesrat hat das EJPD bereits beauftragt, entsprechende Arbeiten an die Hand zu nehmen. Aus diesem Grund unterstützt der Bundesrat die entsprechende Parlamentarische Initiative, wie er in seiner Stellungnahme am 13. März 2026 festhält.
Abstract
Gemeinsame Medienmitteilung des Bundesgerichts, des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts zu den Geschäftsberichten 2025
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. März 2026 beschlossen, die Zinssätze für die ausstehenden Covid-19-Kredite per 31. März 2026 zu senken. Für Kredite bis CHF 500’000 sind neu 0% und für Kredite über CHF 500’000 0,5% zu entrichten.
Jusletter