Liebe Leser*innen
Migration ist ein dynamisches Phänomen, das die bestehenden Rechtsordnungen immer wieder neu herausfordert, sei es auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene. Die vielfältigen Formen von Migration (Fluchtmigration, Arbeitsmigration, Familiennachzug etc.) unterliegen differenzierten, sich ständig verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen, die oft nachträglich durch Rechtsprechung mit Leben gefüllt, ergänzt und teilweise auch korrigiert werden. All diese Elemente erfordern eine sorgfältige wissenschaftliche Analyse. Diese Schwerpunktausgabe zum Migrationsrecht umfasst zehn Beiträge, die zentrale Fragen des Migrationsrechts aus theoretischer und praktischer Perspektive analysieren. Sie sollen einen vertieften fachlichen Diskurs über tragfähige Lösungen schwieriger aktueller Rechtsfragen ermöglichen.
Der erste Block von Beiträgen widmet sich asylrechtlichen Themen:
Lucia della Torre diskutiert die komplexe Situation palästinensischer Flüchtlinge. Sie analysiert die Praxis in der Schweiz, zeigt deren Grenzen auf und untersucht die rechtlichen Möglichkeiten für eine kohärente und völkerrechtskonforme Anerkennung des Flüchtlingsstatus der betroffenen Personen.
Mit dem 2024 eingeführten «24-Stunden-Verfahren» beschäftigt sich der Beitrag von Noemi Vonlanthen. Das Verfahren führt zu einer wesentlichen Verkürzung der Verfahrensdauer, die insbesondere in Bezug auf die effektive Gewährung bzw. Ausübung des rechtlichen Gehörs alle Beteiligten vor erhebliche Herausforderungen stellt.
Giulia Raimondo widmet sich der Haftung von Frontex und bespricht die Urteile Hamoudi / Frontex und WS u.a. / Frontex des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), durch die der EuGH (endlich) der „de facto-Immunität“ von Frontex angesichts mutmasslicher Verletzungen der Rechte von Migrant*innen Grenzen gesetzt hat.
Ebenfalls mit dem EU-Migrationsrecht befasst sich der Beitrag von Florian Binkert: Er untersucht das unionsrechtliche Konzept des «sicheren Drittstaates» nach der Asylverfahrensrichtlinie und der neuen Asylverfahrensverordnung, die ab dem 12. Juni 2026 angewendet wird. Im Fokus stehen der «wirksame Schutz», Drittstaatenkooperationen, der Rechtsschutz (insbesondere die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen) sowie die geplante Abschaffung des «Verbindungskriteriums».
Laura Hottelier analysiert die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Migrationsrecht, wobei sie sich auf Urteile konzentriert, die direkte Auswirkungen auf das Schweizer Recht haben. Diese betreffen drei grosse Themenbereiche: Die strafrechtliche Landesverweisung, die Rückführung von LGBTQIA+-Personen und den Familiennachzug zu vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen, die Sozialhilfe beziehen.
Der Artikel von Dominique Tran befasst sich mit dem durch Art. 8 EMRK garantierten Recht auf Privatleben im Bereich des Ausländerrechts. Die Autorin analysiert die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu diesem Thema. Die Einführung einer Integrationsvermutung in der Schweiz sowie die Anerkennung der mit dem Status der vorläufigen Aufnahme verbundenen Nachteile haben ihrer Ansicht nach dazu geführt, dass Art. 8 EMRK neue Konturen erhalten hat und der von den Behörden vorgenommenen Interessenabwägung ein Rahmen gesetzt wurde.
Ebenfalls mit dem Recht auf Privatleben befasst sich Florian Stuber. Er geht vor allem der Frage nach, ob ein langjähriger Aufenthalt in der Schweiz ein Verbleiberecht in der Schweiz begründet. Seine Analyse der Rechtsprechung des Bundesgerichts zeigt, dass diese uneinheitlich ist. Einerseits hat das Bundesgericht die Praxis grundsätzlich ausgeweitet und geht nach einem rund zehnjährigen Aufenthalt grundsätzlich davon aus, dass die sozialen Beziehungen in der Schweiz sehr eng geworden sind. Andererseits bleibt es aber weiterhin möglich, den Aufenthalt einer jahrzehntelang in der Schweiz lebenden Person aufgrund besonderer Gründe oder mangelnder Integration zu beenden.
Mit dem Aufenthaltsrecht von Migrantinnen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, setzen sich Sarah Veys und Anne-Laurence Graf auseinander. Sie vergleichen dabei die in der Schweiz und in Belgien geltenden Regeln und beleuchten diese kritisch, auch unter Berücksichtigung der Istanbul-Konvention. Hierbei werden sowohl Fortschritte als auch strukturelle Grenzen beider Systeme sichtbar. Weder das Schweizer noch das belgische System sind bisher in der Lage, einen autonomen Status für Opfer häuslicher Gewalt zu garantieren. Der administrative Hürdenlauf, dem Opfer häuslicher Gewalt häufig ausgesetzt sind, bedeutet für diese eine lange Rechtsunsicherheit.
Stefanie Kurt und Livia Tomás bieten eine Analyse der Situation migrantischer Arbeitskräfte im Schweizer Gastgewerbe. Sie zeigen auf, wie durch das Interagieren von migrations-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Regelungen das Risiko für Prekarität für in diesem Sektor tätige ausländische Personen steigt. Diese sehen sich oftmals nicht mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus konfrontiert, sondern auch mit eingeschränktem Zugang zu Sozialleistungen und schlechten Lohnbedingungen.
Yağmur Oktays Beitrag befasst sich schliesslich mit Migrationsverfahrensrecht: Die Autorin zeichnet die wichtigsten legislativen und rechtswissenschaftlichen Etappen nach, die das Genehmigungsverfahren nach Art. 99 AIG geprägt haben, und hebt dabei auch dessen Grenzen aus verfassungsrechtlicher Sicht sowie im Hinblick auf die in der EMRK vorgesehenen Verfahrensgarantien hervor.
All diese Beiträge illustrieren die Komplexität der Entwicklungen im Migrationsrecht, bieten jedoch auch Anlass zur Hoffnung: Zum einen, weil sich erkennen lässt, wie oft Gerichte als Korrektiv für restriktive, mitunter grundrechtsverletzende Gesetzesartikel fungieren; zum anderen, weil die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesen vielen Themen aufzeigt, wie aktiv die Migrationsrechtler*innen in der Schweiz sind und wie viel Erfahrung und Expertise hier vorhanden ist.
Die Herausgeberinnen wünschen eine anregende Lektüre!
Sarah Progin-Theuerkauf Irina Sille Giulia Raimondo
Abstract
Die Situation von Personen palästinensischer Herkunft, die vor den besetzten Gebieten – namentlich dem Gazastreifen – fliehen, wirft grundlegende Fragen für die schweizerische Asylpraxis auf. Ausgehend von mehreren neueren Entscheiden des französischen nationalen Asylgerichtshof (Cour nationale de droit d’asile, CNDA) analysiert der vorliegende Beitrag die schweizerische Praxis, zeigt deren Grenzen auf und untersucht die rechtlichen Wege, die eine kohärente und völkerrechtskonforme Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft der betroffenen Personen ermöglichen. (xf)
Abstract
Seit zwei Jahren findet zur Entlastung des schweizerischen Asylsystems das 24-Stunden-Verfahren Anwendung auf Asylgesuche von Personen bestimmter Herkunftsstaaten. Das Verfahren führt zu einer wesentlichen Verkürzung der Verfahrensdauer, was für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung darstellt, namentlich in Bezug auf die effektive Gewährung bzw. Ausübung des rechtlichen Gehörs. Dieser Beitrag erläutert die Grundzüge des Verfahrens unter Beizug aktueller Zahlen und analysiert die Auswirkungen der Beschleunigung auf die zentralen Verfahrensrechte von Asylsuchenden. Zudem werden weitere prozessuale und rechtsstaatliche Problempunkte diskutiert und Verbesserungsansätze aufgezeigt.
Abstract
Die am 18. Dezember 2025 ergangenen Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Rechtssachen Hamoudi / Frontex und WS u. a. / Frontex stellen einen bedeutenden Fortschritt für den Schutz der Grundrechte von Migrantinnen und Migranten an den Aussengrenzen der Union dar. Mit den auf Art. 340 Abs. 2 AEUV gestützten Schadenersatzklagen hatten sich die Luxemburger Richterinnen und Richter vom formalistischen Ansatz des Gerichts abzugrenzen, das in den von den Klagenden geltend gemachten Verletzungen einerseits das Vorliegen eines Kausalzusammenhangs verneint (WS u. a.) und andererseits eine praktisch unüberwindbare Beweislast auferlegt hatte (Hamoudi). Ohne das klassische Haftungsregime der Union grundlegend umzugestalten, mildern diese Urteile dessen Starrheiten und stellen die Vorstellung einer «faktischen Immunität» von Frontex gegenüber den geltend gemachten Verletzungen von Migrationsrechten in Frage. (xf)
Abstract
Der Beitrag untersucht das unionsrechtliche Konzept des «sicheren Drittstaates» als Instrument des Ansatzes «protection elsewhere». Er stellt die geltenden Schutz- und Verfahrensanforderungen unter der Asylverfahrensrichtlinie dar und analysiert die Neuerungen der Asylverfahrensverordnung, die ab dem 12. Juni 2026 anwendbar werden. Im Fokus stehen der «wirksame Schutz», Drittstaatenkooperationen, der Rechtsschutz sowie weitere Reformen zum Verbindungskriterium und der aufschiebenden Wirkung.
Abstract
Der vorliegende Beitrag analysiert die jüngste Rechtsprechung des EGMR im Migrationsrecht und dessen Auswirkungen auf Schweizer Recht. Im Fokus stehen dabei drei Themenbereiche: (i) die Rechtmässigkeit der strafrechtlichen Landesverweisung, (ii) die Bedingungen zur Rückführung von LGBTQIA+-Personen sowie (iii) der Familiennachzug zu vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen und die Anforderungen von Art. 8 EMRK. Zweck dieser Analyse ist die Herausarbeitung der Spannungsverhältnisse zwischen völkerrechtlichen Verpflichtungen und nationalem Recht, wobei auch die fortbestehenden Herausforderungen für die Verwirklichung der Grundrechte beleuchtet werden. (xf)
Abstract
Dieser Beitrag stellt die sich dynamisch entwickelnde Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR zu Art. 8 EMRK im Bereich des Migrationsrechts dar. Die Einführung einer Integrationsvermutung sowie die Anerkennung der Nachteile, die mit einer vorläufigen Aufnahme verbunden sind, haben dazu beigetragen, Art. 8 EMRK neue Konturen zu verleihen und die Interessenabwägung der Behörden besser zu strukturieren. Die Autorin bedauert jedoch, dass gegenüber ausländischen Personen ohne Aufenthaltsrecht sowie gegenüber jenen, deren Aufenthaltsbewilligung gemäss Art. 61 Abs. 2 AIG erloschen ist, weiterhin ein restriktiver Ansatz verfolgt wird.
Abstract
Mit dem 2018 gefällten BGE 144 I 266 hat das Recht auf Achtung des Privatlebens im Bereich des Aufenthaltsrechts in der Schweiz an Bedeutung gewonnen. Seither hat das Bundesgericht unzählige weitere Urteile zu dieser Thematik gefällt. Der vorliegende Artikel untersucht, wie das Bundesgericht im Anschluss an BGE 144 I 266 seine Rechtsprechung präzisiert und weiterentwickelt hat.
Abstract
Dieser Beitrag bietet eine rechtsvergleichende Analyse der schweizerischen und belgischen Rechtsordnungen zum Aufenthaltsrecht von zugewanderten Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt sind, im Lichte der Istanbul-Konvention. Dabei werden die jüngsten Entwicklungen im schweizerischen Recht und in der schweizerischen Praxis berücksichtigt, die mit dem Inkrafttreten des neuen Art. 50 AIG und dem Rückzug des Vorbehalts zu diesem Übereinkommen einhergehen. Als im europäischen Rechtsrahmen verankertes System bietet das belgische Modell einen besonders aufschlussreichen Vergleichspunkt, der es erlaubt, im Kontrast sowohl die Fortschritte als auch die strukturellen Grenzen des schweizerischen Modells herauszuarbeiten. (xf)
Abstract
Der Beitrag beleuchtet die rechtlich bedingte Prekarität von EU/EFTA-Kurzaufenthalterinnen und -aufenthaltern im Schweizer Gastgewerbe. Er skizziert die Entwicklung vom Saisonnierstatut zum heutigen Migrationsrecht und zeigt die branchenspezifischen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen auf. Anhand der Geschichte von João, einem interviewten Arbeitsmigranten, wird deutlich, wie Migrations- und Arbeitsrecht zusammenwirken und Unsicherheiten verstärken. Der Text plädiert für eine interdisziplinäre und rechtsgebietsübergreifende Betrachtung, um Ursachen von Prekarität zu erkennen und Gegenstrategien zu entwickeln.
Abstract
Das in Art. 99 AIG vorgesehene Zustimmungsverfahren hat in den letzten Jahren sowohl in der Rechtsprechung als auch auf gesetzgeberischer Ebene wesentliche Entwicklungen erfahren. Im BGE 151 I 382 hat sich das Bundesgericht jüngst zur Vereinbarkeit dieser Bestimmung mit dem Konventions- und Verfassungsrecht geäussert. Die dabei angestellten Überlegungen geben indessen zu zahlreichen Fragen und Vorbehalten Anlass, denen der vorliegende Beitrag nachgeht. (xf)
Abstract
BGer – Die eidgenössische Abstimmung vom 28. September 2025 über das E-ID-Gesetz wird nicht wiederholt. Das Bundesgericht tritt auf die verspätet erhobenen Beschwerden im Zusammenhang mit der Zuwendung der Swisscom von 30’000 CHF an ein privates Abstimmungskomitee nicht ein. Die Beschwerden betreffend die Sachzuwendungen der Medienhäuser Ringier AG und der TX Group AG weist es ab. (Urteile 1C_563/2025, 1C_566/2025, 1C_570/2025, 1C_580/2025, 1C_586/2025, 1C_609/2025)
Abstract
BVGer – Der Verein Digitale Gesellschaft hat um Zugang zu zwei amtlichen Dokumenten betreffend den Einsatz einer Software zur Gesichtserkennung ersucht. Bei einem Dokument muss der Nachrichtendienst des Bundes dem Verein einzelne Kapitel offen legen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. (Urteil A-4286/2022)
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA begrüsst die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes, die der Bundesrat heute verabschiedet hat. Die Gesetzesvorlage ist eines von verschiedenen zentralen Elementen zur Stärkung der Bankenstabilität. Um eine optimale Wirkung zu erzielen, befürwortet die FINMA, dass die im bundesrätlichen Eckwertpapier zur Änderung des Bankengesetzes vorgeschlagenen Massnahmen insgesamt umgesetzt werden. Insbesondere setzt sie sich für die Stärkung der gesetzlichen Instrumente zur Prävention ein.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im April 2026. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.
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