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Liebe Leser*innen

KI-Gesichtssuchmaschinen haben die Öffentlichkeitsfahndung im Nachgang von Ausschreitungen und Krawallen  fundamental gewandelt, die Rechtsgrundlage in Art. 211 StPO ist hingegen seit 2011 unverändert geblieben. Die Autor*innen Tim Willmann, Simon Huwiler und Selma Leandra Kuratle analysieren das geltende Recht hinsichtlich Bestimmtheitsgebot und Verhältnismässigkeit. In Die Öffentlichkeitsfahndung im Rechtsstaat entwickeln sie Vorschläge de lege ferenda hinsichtlich Voraussetzungen, Anwendungsmodalitäten und Anordnungskompetenz.

Die Brandkatastrophe von Crans-Montana hat als juristische Nebenfolge zu Diskussionen über Zweck und Einsatz der strafprozessualen Untersuchungshaft geführt. Marco Mignoli ordnet die Diskussionen ein und stellt seine umfangreiche empirische Untersuchung zur schweizerischen Untersuchungshaftpraxis vor. In Untersuchungshaft zur Besänftigung der kochenden Volksseele identifiziert er bedenkliche Tendenzen und macht konkrete Lösungs- und Reformvorschläge.

Der Bundesrat hat im April 2026 die Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (VE-NUFG) als indirekten Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative eröffnet. Der VE-NUFG soll das Schweizer Recht an die nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten der EU angleichen, ohne aber darüber hinauszugehen. Das neu vorgeschlagene Gesetz umfasst auch (ganz) neue Normen zur Haftung und zur Aufsicht. Bei der Haftung stehen zwei Vorschläge zur Diskussion, mit oder ohne eine spezifische Haftungsbestimmung zu den vorgesehenen Sorgfaltspflichten. Rolf H. Weber zeigt in Haftung und Aufsicht im «VE-NUFG», dass die Kompatibilität mit den EU-Regelungen  weitestgehend erfüllt ist und ein Swiss Finish ausgeblieben ist.


Zu diesem wichtigen Thema veröffentlicht Jusletter eine dreiteilige Beitragsreihe, die mit dem heute erscheinenden dritten Beitrag abgeschlossen wird:

 

1. Christine Kaufmann / Serge Biggoer, Nachhaltige Unternehmensführung: Neue Sorgfaltspflichten im VE-NUFG, in: Jusletter 15. Juni 2026
2. Andreas Hösli / Christine Kaufmann, Nachhaltigkeitsberichterstattung im VE-NUFG, in: Jusletter 22. Juni 2026
3. Rolf H. Weber, Haftung und Aufsicht im VE-NUFG, in: Jusletter 29. Juni 2026

 

Vertragsbeziehungen werden nicht nur durch die Interessen der Parteien bestimmt, sondern ebenso durch deren vertragliche Ausgestaltung. Von besonderer Bedeutung ist, welche Anreize ein Vertrag für die Einhaltung oder Verletzung vertraglicher Pflichten setzt. Wird infolge unbedachter Vertragsredaktion ein Vertragsbruch wirtschaftlich begünstigt, erhöht sich das Risiko entsprechenden Verhaltens. Umgekehrt fördern vertraglich vereinbarte Pönalen oder Schadenspauschalierungen («Liquidated Damages») die Vertragstreue. Lukas Wyss untersucht in Konventionalstrafen und Schadenspauschalen die Erscheinungsformen und rechtliche Qualifikation nach schweizerischem materiellem Recht, ergänzt durch rechtsvergleichende Hinweise und Empfehlungen für ihre wirksame vertragliche Ausgestaltung.
 

Die Jusletter Redaktion und das Team von Weblaw wünschen eine anregende Lektüre.

 

Stephan Kilian

PS: Jusletter macht eine Sommerpause. Die nächste Ausgabe des Jusletter erscheint am 3. August 2026 und hat den Schwerpunkt Sportrecht.

Wissenschaftliche Beiträge
Tim Willmann
Tim Willmann
Simon Huwiler
Simon Huwiler
Selma Leandra Kuratle
Selma Leandra Kuratle
Abstract

Die Öffentlichkeitsfahndung im Nachgang von Ausschreitungen und Krawallen hat sich durch digitale Persistenz und KI-Gesichtssuchmaschinen fundamental gewandelt, die Rechtsgrundlage in Art. 211 StPO ist hingegen seit 2011 unverändert geblieben. Die Autor*innen analysieren das geltende Recht hinsichtlich Bestimmtheitsgebot und Verhältnismässigkeit, zeigen die beweisrechtlichen Folgen einer unzureichenden Rechtsgrundlage auf und entwickeln Vorschläge de lege ferenda hinsichtlich Voraussetzungen, Anwendungsmodalitäten und Anordnungskompetenz.

Marco Mignoli
Marco Mignoli
Abstract

Die Brandkatastrophe von Crans-Montana hat als juristische Nebenfolge zu Diskussionen über Zweck und Einsatz der strafprozessualen Untersuchungshaft geführt. Der Autor ordnet die Diskussionen ein und stellt seine umfangreiche empirische Untersuchung zur schweizerischen Untersuchungshaftpraxis vor. Dabei identifiziert er bedenkliche Tendenzen und macht konkrete Lösungs- und Reformvorschläge.

Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Abstract

Das neu vorgeschlagene Gesetz zu den unternehmerischen Nachhaltigkeitspflichten (VE-NUFG) umfasst auch (ganz) neue Normen zur Haftung und zur Aufsicht. Bei der Haftung stehen zwei Vorschläge zur Diskussion, mit oder ohne eine spezifische Haftungsbestimmung zu den vorgesehenen Sorgfaltspflichten. Die Kompatibilität mit den EU-Regelungen ist weitestgehend erfüllt, ein Swiss Finish ist zutreffend ausgeblieben. Die Aufsicht wird umfassend geregelt und in die Revisionsaufsichtsbehörde eingegliedert. Gesamthaft bringt der Entwurf wenig Überraschungen, aber in Einzelpunkten sind noch Korrekturen angebracht.

Lukas Wyss
Lukas Wyss
Abstract

Vertragsbeziehungen werden nicht nur durch die Interessen der Parteien bestimmt, sondern ebenso durch deren vertragliche Ausgestaltung. Von besonderer Bedeutung ist, welche Anreize ein Vertrag für die Einhaltung oder Verletzung vertraglicher Pflichten setzt. Wird infolge unbedachter Vertragsredaktion ein Vertragsbruch wirtschaftlich begünstigt, erhöht sich das Risiko entsprechenden Verhaltens. Umgekehrt fördern vertraglich vereinbarte Pönalen oder Schadenspauschalierungen («Liquidated Damages») die Vertragstreue. Der Beitrag untersucht deren Erscheinungsformen und rechtliche Qualifikation nach schweizerischem materiellem Recht, ergänzt durch rechtsvergleichende Hinweise und Empfehlungen für ihre wirksame vertragliche Ausgestaltung.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die in der Invalidenversicherung ausdrücklich vorgesehenen Instrumente zur Korrektur des nach LSE-Lohntabellen ermittelten Invalideneinkommens (gemäss den Art. 26 und 26bis Abs. 3 der Verordnung über die Invalidenversicherung, IVV) sind im Bereich der Unfallversicherung nicht anwendbar. Da keine echte Lücke vorliegt, ist dem Bundesgericht aufgrund der Gewaltenteilung eine analoge Anwendung verwehrt. (Urteil 8C_254/2025)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen die Regelung der Stadt Zürich zur Einschränkung von kurzzeitig (d.h. mit einer Dauer von weniger als einem Jahr) vermieteten Wohnungen wie Business-Apartments ab. Die entsprechende Teilrevision der städtischen Bau- und Zonenordnung verstösst nicht gegen Bundesrecht oder kantonales Recht und ist mit der Wirtschaftsfreiheit und der Eigentumsgarantie vereinbar. (Urteil 1C_401/2024)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz und die revidierte Aufsichtsverordnung sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und brachten wesentliche Änderungen für den Vermittlermarkt. Zweieinhalb Jahre später zieht die FINMA an einem Symposium in Bern vor Fachleuten aus der Branche Bilanz. Sie hält positive Fortschritte im Kundenschutz fest, unterstreicht aber auch, dass viele Personen noch unerlaubt tätig sind. Rund 12’000 der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sind von der FINMA bewilligt.

Jurius
Abstract

Nationalsozialistische Symbole sollen künftig im öffentlichen Raum nicht mehr verwendet werden dürfen. Wer gegen das Verbot verstösst, soll eine Busse bezahlen. An seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 nimmt der Bundesrat die mehrheitlich positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft für ein neues Spezialgesetz. In einem zweiten Schritt soll das Verbot auf weitere extremistische Symbole ausgeweitet werden.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will Unternehmen in verschiedenen Bereichen administrativ entlasten und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz weiter stärken. An seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 hat er dazu zwei Vernehmlassungen zu mehreren Vereinfachungen im Steuerbereich eröffnet.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 mehrere Verordnungen angepasst und damit neue Regeln für Verpackungen, Abfälle und Littering beschlossen. Diese Änderungen fördern die Kreislaufwirtschaft, stärken das Recycling und setzen schweizweit einheitliche Bussen bei Littering um.