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Liebe Leser*innen

Die US-Regierung verfolgt das Ziel, die Arzneimittelpreise in den USA zu senken und im Gegenzug in Referenzländern, hierzu gehört auch die Schweiz, zu erhöhen. Unter dem schönen Namen «Most-Favored-Nation» wird in die Preisgestaltung eingegriffen. Damit sollen Kosten für Patient*innen in den USA eingespart werden und die Einbussen bei pharmazeutischen Unternehmen sollen durch Preiserhöhungen in den Referenzländern aufgefangen werden. So werden die Schweizer Krankenkassen die Folgen einer ungenügenden US-Gesundheitspolitik bezahlen. Die neuesten Entwicklungen indizieren, dass diese Modelle nicht im Interesse der (Schweizer) Patient*innen liegen, so Kerstin Noëlle Vokinger und Simon Hediger in «Most-Favored-Nation» Preismodelle in den USA: GLOBE und GUARD.

Das Menschenrechtsrecht wird zunehmend als Basis einer staatlichen Pflicht zur Minderung des Klimawandels herangezogen. Der Beitrag Le changement climatique est-il un problème de protection des droits humains ? von Benoît Mayer erhebt zwei wesentliche Einwände gegen dieses Argument. Erstens lässt sich kein individuell bestimmbares Opfer des Versäumnisses eines Staates, den Klimawandel abzumildern, erkennen. Zweitens räumt das Grundrecht den  unmittelbaren Kosten klimapolitischer Massnahmen mehr Gewicht ein als derem langfristigem und diffusem Nutzen.

Kernstück der Revision der FINMAG Amtshilfebestimmungen ist der Wegfall des Kundenverfahrens im Marktmissbrauchsbereich. Die Änderungen verbessern die schweizerische Kooperationsfähigkeit deutlich, so Dominik Leimgruber in Die revidierten und neu eingeführten Amtshilfebestimmungen des FINMAG. Neu kann die FINMA zudem an ausländischen Anerkennungsverfahren mitwirken und die direkte Zustellung von Dokumenten ausländischer Behörden erlauben.

Vorschriften und Massnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei Gebäuden gewinnen an Bedeutung. Gleichzeitig stehen solche Vorgaben in einem Spannungsverhältnis zur Eigentumsgarantie der betroffenen Grundeigentümer. Der Beitrag Vorschriften zu erneuerbaren Energien im Gebäudebereich vor dem Hintergrund der Eigentumsgarantie von Jonas Klemperer untersucht anhand der Rechtsprechung und Lehre, wie weit der Staat bei derartigen Eingriffen gehen darf und wo ihm verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind.

Die am 1. Oktober 2026 in Kraft getretene Revision des Geldwäschegesetzes verändert das schweizerische System der Geldwäschereiprävention grundlegend. Neu unterstehen auch Berater*innen dem GwG, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, ohne über fremde Vermögenswerte verfügen zu können. Entscheidend ist daher die Abgrenzung der erfassten Tätigkeiten. Die Autoren Francesco Naef und Gilles Benedick empfehlen in Der Geltungsbereich des neuen GwG ein pragmatisches Vorgehen und die nötige Vorsicht.*

Das Stockwerkeigentum (Art. 712a ff. ZGB) wurde im Jahr 1965 eingeführt und prägt heute die Wohnsituation vieler Menschen in unserem Land. Eine kürzlich erschienene Dissertation mit dem Titel «Dienstbarkeiten beim Stockwerkeigentum»  von Martina Frischkopf beleuchtet Entwicklungen und fasst neue Rechtsprechung zusammen. Für Jusletter hat Roland Pfäffli sie gelesen und gibt seine Eindrücke wieder.


Wir wünschen eine vergnügliche und erkenntnisreiche Lektüre!

Redaktion Jusletter@weblaw


*PS: Begleitend zu ihrem gemeinsamen Artikel in Jusletter werden Francesco Naef und Gilles Benedick am 17. März 2027 im Zuge des Jusletter-Special-Collection-Webinars zum Thema «Wer gilt als ‹Berater› gemäss dem neuen GwG?» referieren. Die Teilnahme ist für Abonnent*innen kostenfrei. Erfahren Sie mehr.

Wissenschaftliche Beiträge
Kerstin Noëlle Vokinger
Kerstin Noëlle Vokinger
Simon Hediger
Abstract

Die US-Regierung hat im Rahmen der Most-Favored-Nation-Preisgestaltung von neuen Arzneimitteln zwei Preismodelle – GLOBE und GUARD – vorgestellt. Das ursprüngliche Ziel war es, Arzneimittelpreise in den USA basierend auf Preisvergleichen mit Referenzländern zu senken. Damit sollen Kosten für US-Patienten eingespart werden. Entwicklungen indizieren, dass diese Modelle Druck auf Referenzländer, inkl. der Schweiz, ausüben und u.U. nicht im Interesse der Patienten liegen. Wir modellieren mögliche Kostenentwicklungen für die Schweiz, würden GLOBE und GUARD in ihrer ursprünglichen Form in Kraft treten und diskutieren neuste Entwicklungen.

Benoît Mayer
Benoît Mayer
Abstract

Das Menschenrechtsrecht wird zunehmend als Quelle einer staatlichen Pflicht zur Minderung des Klimawandels ins Feld geführt. Der vorliegende Beitrag erhebt zwei wesentliche Einwände gegen dieses Argument. Erstens lässt sich kein individuell bestimmbares Opfer des Versäumnisses eines Staates benennen, den Klimawandel abzumildern. Zweitens räumt das Menschenrechtsrecht den unmittelbaren Kosten klimapolitischer Massnahmen mehr Gewicht ein als deren langfristigem und diffusem Nutzen. (xf)

Dominik Leimgruber
Abstract

Kernstück der Revision ist der Wegfall des Kundenverfahrens im Marktmissbrauchsbereich. Neu kann die FINMA zudem rechtssicher an ausländischen Anerkennungsverfahren mitwirken und die direkte Zustellung von Dokumenten ausländischer Behörden in der Schweiz erlauben. Ferner wird die Direktübermittlung durch Beaufsichtigte ins Ausland hinsichtlich der Zweckerfordernisse geschärft und die Abklärungspflicht zur Vertraulichkeit und Zweckgebundenheit gelockert. Schliesslich erfassen grenzüberschreitende Prüfungen neu auch Auslagerungen auf Nichtbeaufsichtigte und sind besser auf die Direktübermittlung ins Ausland abgestimmt. Die Änderungen verbessern die schweizerische Kooperationsfähigkeit deutlich.

Jonas Klemperer
Jonas Klemperer
Abstract

Vorschriften und Massnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei Gebäuden gewinnen angesichts der zunehmenden Dringlichkeit der Dekarbonisierung und wachsender Unsicherheiten in der Energieversorgung an Bedeutung. Gleichzeitig stehen solche Vorgaben in einem Spannungsverhältnis zur Eigentumsgarantie der betroffenen Grundeigentümer. Der Beitrag von Jonas Klemperer untersucht anhand der Rechtsprechung und Lehre, wie weit der Staat bei derartigen Eingriffen gehen darf und wo ihm verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind. Dabei geht der Autor auch der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen eine Entschädigungspflicht ausgelöst wird.

Francesco Naef
Francesco Naef
Gilles Benedick
Gilles Benedick
Abstract

Die am 1. Oktober 2026 in Kraft getretene GwG-Revision verändert das schweizerische System der Geldwäschereiprävention grundlegend. Neu unterstehen auch Beraterinnen und Berater dem GwG, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, ohne über fremde Vermögenswerte verfügen zu können. Entscheidend ist daher die Abgrenzung der erfassten Tätigkeiten. Mehrere offen formulierte Begriffe bedürfen jedoch der Klärung durch die Rechtsprechung. Bis dahin empfiehlt sich ein pragmatisches Vorgehen: Zunächst sind die leichter feststellbaren Voraussetzungen zu prüfen, danach jene, die einer vertieften Auslegung bedürfen. Dabei ist Vorsicht geboten.

Rezension
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Kürzlich ist im Schulthess Verlag (Zürich) eine Dissertation mit dem Titel «Dienstbarkeiten beim Stockwerkeigentum» erschienen, verfasst von Martina Frischkopf. Das Stockwerkeigentum wurde im Jahr 1965 eingeführt und prägt heute die Wohnsituation vieler Menschen in unserem Land. Die vorliegende Dissertation bildet die Grundlage für die Buchbesprechung.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht tritt in einem ersten Urteil auf eines der Revisionsgesuche nicht ein, weil die Frist für dessen Einreichung verpasst wurde. Es wird weitere Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Beziehung von Bundesrichter Donzallaz und Bundesrichterin van de Graaf stellen, in anderen, noch hängigen Revisionsverfahren beurteilen. (Urteil 7F_76/2026)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die PostFinance AG für die Erstellung von Stimmabdrücken die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einholen muss. Für bereits erstellte Stimmabdrücke muss sie innert Frist eine nachträgliche Zustimmung einholen; andernfalls sind sie zu löschen. (Urteil A-4467/2025)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt den ersten direkt in Bitcoins investierenden Publikumsfonds und fokussiert dabei auf Anlegerschutz und Transparenz.

Jurius
Abstract

Ehepartnerinnen und Ehepartner können ab dem neuen Jahr wieder einen Doppelnamen tragen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 die entsprechende Änderung im Zivilgesetzbuch (ZGB) auf den ersten Januar 2027 in Kraft gesetzt. Während einer Übergangsfrist können die Personalausweise jedoch weiterhin mit einem abweichenden Allianznamen ausgestellt werden.

Jurius
Abstract

Zur Verbesserung der Bestände im Zivilschutz hat das Parlament am 21. März 2025 die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) verabschiedet. Darin wird insbesondere festgehalten, dass Zivildienstpflichtige verpflichtet werden, einen Teil ihres Zivildienstes in einer Zivilschutzorganisation zu leisten. Die Umsetzung dieser Revision erfordert eine Anpassung mehrerer Verordnungen. Diese Änderungen sind grösstenteils organisatorischer sowie administrativer Natur und betreffen in erster Linie die Kantone. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 diese Verordnungsanpassungen gutgeheissen und diese sowie auch das teilrevidierte BZG per 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt.

Jurius
Abstract

An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 hat der Bundesrat die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen angepasst. Er setzt damit zwei gleichlautende parlamentarische Motionen um. Diese verlangen, eine administrative Leitlinie der OECD ein Jahr später als international vorgesehen anzuwenden.