Die unmittelbare Anwendbarkeit von Verfassungsnormen
dargestellt anhand der jüngeren bundesgerichtlichen Praxis
Die Frage nach der unmittelbaren Anwendbarkeit (bzw. dem sog. «self-executing»-Charakter) von Rechtssätzen stellt sich nicht nur im Völkerrecht, sondern – und dies in letzter Zeit vermehrt – auch im Verfassungsrecht. Was unter unmittelbarer Anwendbarkeit genau zu verstehen ist, wie man den «Realisierungsmodus» von Verfassungsnormen identifiziert und welche Konsequenzen sich aus dem jeweiligen Befund ergeben, erweist sich indessen als weitgehend unklar. Der Beitrag versucht, vor dem Hintergrund fünf jüngerer Leitentscheide des Bundesgerichts Antworten auf diese Fragen zu geben.
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