Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Mit Urteil vom 10. Oktober 2012 entschied das Bundesgericht, ein Genfer Kino habe einem Rollstuhlfahrer zu Recht den Einlass verweigert. Das Gericht gewichtet die Interessen von Menschen mit Behinderung an ihrer Sicherheit gegen ihren Willen höher als ihren Anspruch auf Nutzung der Dienstleistung. Damit wird das Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes, Menschen mit Behinderung eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen, weitgehend verfehlt. Prof. Dr. Markus Schefer und Dr. Caroline Hess-Klein kommentieren das Urteil des Bundesgerichts und lehnen seine Argumentation sowie sein Ergebnis ab.
 
Mit der im Parlament diskutierten Einführung von Strafsanktionen gegen natürliche Personen im schweizerischen Kartellgesetz setzt sich Frank Bremer auseinander. Er spricht sich gegen eine Einführung der Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt aus: Der Abschreckungseffekt werde nicht wesentlich erhöht, ebenso wenig überzeuge der Verweis auf die Erfolge des US-amerikanischen Kartellstrafrechts, zudem bestehe die Gefahr der Verantwortungsabwälzung auf einfache Mitarbeiter.
 
Der Hungerstreik des inhaftierten Bernard Rappaz hat 2010 rechtliche und medizinische Fragen aufgeworfen, die bis heute nicht vollständig beantwortet sind (vgl. Christian Peter, Zwangsernährung im Kanton Bern, in: Jusletter 5. September 2011; Adrian Krähenmann / Andreas Schweizer / Tobias Tschumi, Hungerstreik im Strafvollzug, in: Jusletter 10. Januar 2011; Olivier Guillod / Dominique Sprumont, Les contradictions du Tribunal fédéral face au jeûne de protestation, in Jusletter 8 November 2010; Benjamin F. Brägger, Zwangsernährung im Strafvollzug – Replik zu «Hungerstreik und Strafvollzug» von Markus Müller, in: Jusletter 16. August 2010). Emilie Praz betrachtet insbesondere internationale Regelungen sowie die Rechtsprechung des EGMR und versucht auf diesem Wege eine angemessene Lösungen zum Umgang mit Hungerstreik in Gefängnissen vorzuschlagen.
 
Prof. Dr. Lothar Philipps nimmt die Publikationen des deutschen Kolumnisten Rainer Erlinger zum Anlass, sich ebenfalls – auf unterhaltsame Weise – Gedanken über Fragen der Moral und Ethik im Recht zu machen.
 
Zu guter Letzt gibt uns Dr. Roland Pfäffli einen Überblick zu den Neuerungen in Peter Gauch / Hubert Stöckli, Textausgabe zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht mit Anhängen, Querverweisen, Sachregister und Anmerkungen sowie in Andrea Braconi / Blaise Carron / Pierre Scyboz, Code civil suisse et code des obligations annotés.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG

 

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