Kollektivanlagen-Konkursverordnung tritt in Kraft
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt am 1. März 2013 die Kollektivanlagen-Konkursverordnung-FINMA in Kraft. Die neue Verordnung konkretisiert die konkursrechtlichen Bestimmungen des Kollektivanlagengesetzes und legt fest, wie Konkursverfahren durchgeführt werden. Sie macht die Handlungsoptionen und Verfahrensschritte der FINMA im Rahmen einer Konkursabwicklung transparent.
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