Kein Schweizer Pass für Gattin von eingebürgertem Franzosen
BVGer – Ausländische Ehegatten können nur dann erleichtert eingebürgert werden, wenn ihr Partner den Schweizer Pass bereits bei der Heirat besessen hat. Laut Bundesverwaltungsgericht gilt dies trotz einer Unklarheit im Gesetz auch dann, wenn das Paar im Ausland wohnt. (Urteil C-1426/2012)
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