Anpassung der Altlasten-Verordnung
Für mit Quecksilber belastete Standorte bei Haus- und Familiengärten soll der Sanierungswert gemäss Altlasten-Verordnung (AltV) von 5 mg/kg auf 2 mg/kg gesenkt werden. Der Bundesrat hat der geplanten Änderung der AltV am 14. Januar 2015 zugestimmt.
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