Kernenergiehaftpflichtverordnung
Der Bundesrat hat eine Teilrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung verabschiedet. Diese beinhaltet eine neue Regelung zur Deckung bestimmter nuklearer Schäden durch die Bundesversicherung. Die teilrevidierte Verordnung tritt am 15. Februar 2015 in Kraft.
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