Aufgehoben: Verwahrung auf Basis von zu altem Gutachten verlängert
BGer – Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen hat auf der Grundlage eines zehn Jahre alten Gutachtens entschieden, dass ein wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilter Mann verwahrt bleibt. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde des Betroffenen gutgeheissen. (Urteil 6B_1312/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare