Neues Kindesunterhaltsrecht gilt ab Januar 2017
Kinder unverheirateter Eltern haben künftig beim Unterhalt dieselben Rechte wie Kinder von Ehepaaren. Der Bundesrat hat am 4. November 2015 entschieden, die entsprechende Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen.
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