Bundesgericht rügt Justiz wegen weggesperrtem Patienten
BGer – Der Kanton Schwyz hat auf Anordnung des Bundesgerichts eine fürsorgerische Unterbringung per sofort aufheben und den Patienten entlassen müssen. Grund dafür ist, dass das Verwaltungsgericht den Gesundheitszustand des Patienten nicht genügend abgeklärt hat. (Urteil 5A_83/2017)
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